Wasserentnahme aus Oberflächengewässer ab sofort verboten!
- Von Susanne Wesche --
- 15.07.2022
Vor diesem Hintergrund hat die Untere Wasserbehörde des Werra-Meißner-Kreises ein sofortiges Verbot der Wasserentnahme bei Oberflächengewässern (Flüsse, Bäche und Seen) mit sofortiger Wirkung. Dies bedeutet dass auch das Schöpfen, neben dem Pumpen, von Wasser aus diesen oberirdischen Gewässern für den Gemeingebrauch nicht mehr erlaubt ist.
Die aktuellen Wetterprognosen lassen für die kommenden Tage keine abflussrelevanten Niederschlagsmengen erkennen. Örtliche Regenereignisse und Gewitter können die Situation nur kurzfristig verbessern, tragen jedoch nicht zu einer Entspannung der Niedrigwasserstände in den Gewässern bei, so der Umweltdezernent des Werra-Meißner-Kreises, Dr. Rainer Wallmann. Die Trockenheit belastet die Wasserführung und führt teilweise schon zu einem kompletten Trockenfallen der Gewässer führt Dr. Wallmann weiter aus.
Durch die auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetztes (WHG) erlassene Allgemeinverfügung sollen die gewässerökologischen Belange und das Wohl der Allgemeinheit geschützt werden.
Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet.