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Hygieneschulung für Ehrenamtliche

Auf der „Hygieneschulung für Ehrenamtliche“ erfahren Engagierte von Experten des Gesundheits- und Veterinäramts, wie sie Kuchenbuffets und Co. sicher anbieten Foto: Koordinierungszentrum für Bürgerengagement, Werra-Meißner-Kreis.
Auf der „Hygieneschulung für Ehrenamtliche“ erfahren Engagierte von Experten des Gesundheits- und Veterinäramts, wie sie Kuchenbuffets und Co. sicher anbieten Foto: Koordinierungszentrum für Bürgerengagement, Werra-Meißner-Kreis.

Der Werra-Meißner-Kreis bietet kostenlose Hygieneschulungen für Ehrenamtliche an. Termine in Eschwege, Infos zu Lebensmittelhygiene und Infektionsschutz.

Auch in diesem Frühjahr bietet das Gesundheits- und Veterinäramt des Werra-Meißner-Kreises zwei Präsenzschulungen für Ehrenamtliche an, um ihnen mehr Sicherheit im Umgang mit leichtverderblichen Lebensmitteln auf Vereinsfesten zu geben.

Die beiden „Hygieneschulungen für Ehrenamtliche“ finden am 23. Februar und am 20. April in Eschwege statt, jeweils von 18:00 bis 20:00 Uhr. Pro Schulung sind 50 Plätze verfügbar. Nach der Teilnahme an einem der Termine kann der schriftliche Nachweis über die „Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz“ gegen Gebühr erworben werden. Es wird um Anmeldung über das digitale Anmeldeformular gebeten. Es ist abrufbar unter dem Link (https://forms.office.com/e/nBDRd1Ntez). Organisiert werden die „Hygieneschulungen für Ehrenamtliche“ vom Koordinierungszentrum für Bürgerengagement – der Servicestelle Ehrenamt in der Kreisverwaltung. Karina Glahn ist Ansprechpartnerin für Fragen oder zur Anmeldung.

In einem Vortrag geben Dr. Eva Reinhard und Andreas Albrecht vom Fachdienst Lebensmittelüberwachung einen Einblick in den richtigen Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln, deren richtige Lagerung und mögliche Gefahren bei der Verarbeitung von Lebensmitteln. Anschließend führt Catharina Schill, Mitarbeiterin des Gesundheitsamts, die „Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz“ durch.

Die Teilnahme an einer „Hygieneschulung für Ehrenamtliche“ ist kostenlos. Der schriftliche Nachweis über die „Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz“ ist gebührenpflichtig. Es wird eine Gebühr in Höhe von 29,00 Euro erhoben. Der Nachweis ist ein Leben lang gültig und berechtigt die Erwerbenden, Speisen für Dritte zuzubereiten und abzugeben.

Link zum digitalen Anmeldeformular: https://forms.office.com/e/nBDRd1Ntez