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Mordprozess in Göttingen endet mit lebenslanger Haft

Der Prozess wegen des Mordes an einer 15-Jährigen in einem Waldstück bei Göttingen endet mit einem klaren Schuldspruch. Foto: Pixaby
Der Prozess wegen des Mordes an einer 15-Jährigen in einem Waldstück bei Göttingen endet mit einem klaren Schuldspruch. Foto: Pixaby

Göttingen. Mit einem klaren Urteil hat das Landgericht Göttingen einen aufsehenerregenden Mordfall beendet: Eine 24 jährige Sozialarbeiterin ist wegen der Tötung einer 15 jährigen Jugendlichen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Entscheidung fiel am Dienstag, 5. Mai 2026, nach monatelanger Beweisaufnahme.   

Tat im Wald gezielt vorbereitet

Nach Überzeugung der Schwurgerichtskammer hatte die Angeklagte die 15 Jährige im Juni 2025 in ein abgelegenes Waldgebiet nahe der Burgruine Gleichen gelockt. Dort soll sie das Mädchen zunächst mit einem präparierten Getränk benommen gemacht und anschließend mit massiver Gewalt getötet haben. Um die Tat zu verschleiern, habe die Frau dem Opfer außerdem Verletzungen zugefügt, die auf einen Suizid hindeuten sollten. Die Jugendliche verblutete noch in der Nacht, ihre Leiche wurde erst am nächsten Morgen entdeckt.

Gericht sieht geplanten Mord

Das Gericht wertete die Tat als Mord und stellte gleich mehrere Mordmerkmale fest. Die Richter gingen davon aus, dass die Angeklagte heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt hat. In der Urteilsbegründung hieß es, die Tat sei „von A bis Z durchgeplant“ gewesen. Ziel der Angeklagten sei es unter anderem gewesen, Zugriff auf das Handy des Opfers zu bekommen, um eigene Probleme zu vertuschen.

Verteidigung scheitert mit milderer Bewertung

Die Verteidigung hatte argumentiert, die Situation im Wald sei eskaliert und höchstens als fahrlässige Tötung zu bewerten. Dieser Darstellung folgte das Gericht nicht. Es sah die Schuldfähigkeit der 24 Jährigen als gegeben an und verhängte daher die höchstmögliche Strafe. Die Angeklagte selbst hatte im Prozess eingeräumt, für den Tod des Mädchens verantwortlich zu sein, eine geplante Tat jedoch bestritten. Täterin und Opfer kannten sich aus dem Umfeld einer Jugendhilfeeinrichtung. Die Frau hatte die Jugendliche im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit betreut.  Der Fall hat deshalb weit über Göttingen hinaus Bestürzung ausgelöst und eine Debatte über Kontrolle und Verantwortung in der Jugendhilfe angestoßen. 

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kann Revision einlegen, sodass sich möglicherweise noch der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen wird.