In einem aufsehenerregenden Strafprozess wurde der prominente Rechtsanwalt Reiner Füllmich wegen Untreue in zwei Fällen schuldig gesprochen. Das Landgericht Göttingen hat eine Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten gegen ihn verhängt. Der Fall hat auch erhebliche Auswirkungen auf die Corona Stiftung Göttingen, die mit Rainer Füllmich in Verbindung steht.
Hervorzuheben ist, dass 5 Monate der Untersuchungshaft bei der Strafzumessung unberücksichtigt bleiben, was die Strafe für den Angeklagten verlängert. Die Grundlage für das Urteil bildet die nachgewiesene Untreue, bei der Rainer Füllmich zum Nachteil der "Stiftung Corona-Ausschuss Vorschalt gUG i. G." erhebliche Summen erlangte, so das Gericht.
Insgesamt wurden 700.000,00 Euro durch den Angeklagten und 264.194,48 Euro durch die Einziehungsbeteiligte erlangt. Das Gericht ordnete die Einziehung von Wertersatz in Höhe des Erlangten an. Bemerkenswert dabei ist, dass der Angeklagte und die Einziehungsbeteiligte in Höhe von 264.194,48 Euro als Gesamtschuldner haften. Diese Finanzstrafen haben erhebliche Konsequenzen für die zukünftige finanzielle Lage der Corona Stiftung Göttingen.
Im Rahmen des Verfahrens kam es zudem zur Entscheidung, dass der Angeklagte die Kosten des Verfahrens, einschließlich seiner notwendigen Auslagen, zu tragen hat. Diese Bestimmung erhöht zusätzlich den finanziellen Druck auf Reiner Füllmich.
Vor dem Hintergrund dieses Urteils stellt sich die Frage, welche weiteren Auswirkungen es auf die Corona Stiftung Göttingen haben wird. Rainer Füllmich war ein zentraler Akteur in der Stiftung, und seine Verurteilung bedeutet einen herben Rückschlag für die Organisation.
Zusammengefasst zeigt dieses Urteil gegen Reiner Füllmich, wie gravierend die Folgen von Verstößen gegen das Vertrauen innerhalb gemeinnütziger Organisationen sein können. Für die Corona Stiftung Göttingen bedeutet dies nicht nur finanzielle Einbußen, sondern auch einen langfristigen Verlust an Glaubwürdigkeit.
"Die Strafe erscheint uns als Strafmaß sehr lang und hart. Die Verurteilung von Dr. Fuellmich zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und neun Monaten verursacht das, was Reiner Fuellmich sowohl in der Bewegung als auch in unserer Partei dieBasis seit jeher bewirkt hat: Sie polarisiert. Sie trennt die Menschen, die Verständnis für ein Urteil haben, in dem es einzig und allein um die Bestrafung einer Untreue-Handlung geht, von denjenigen, die darin ausschließlich die politische Verfolgung eines „Opfers“ sehen", heißt es in einer Stellungnahme der Partei dieBasis, bei der Reiner Füllmich im Vorstand amtierte. Fakt sei: Die Wirtschaftsprüfer der Partei dieBasis hätten in den letzten Jahren keine Hinweise auf Untreue festgestellt, weshalb dies für die Partei ausgeschlossen werden kann.