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Warnung vor falschen Jugendamtsmitarbeitenden

Im Zweifel nachfragen: Sollten Sie unsicher sein, ob es sich tatsächlich um Mitarbeitende des Jugendamtes handelt, kontaktieren Sie bitte telefonisch das Jugendamt des Werra-Meißner-Kreises unter Tel.: 05651 302-1498. Symbolbild freepic
Im Zweifel nachfragen: Sollten Sie unsicher sein, ob es sich tatsächlich um Mitarbeitende des Jugendamtes handelt, kontaktieren Sie bitte telefonisch das Jugendamt des Werra-Meißner-Kreises unter Tel.: 05651 302-1498. Symbolbild freepic

Das Jugendamt des Werra-Meißner-Kreises warnt vor falschen Mitarbeitenden bei Hausbesuchen. So erkennen Sie Betrugsversuche und schützen sich und Ihre Kinder.

Aus aktuellem Anlass warnt das Jugendamt des Werra-Meißner-Kreises vor Personen, die sich unberechtigt als Mitarbeitende des Jugendamtes ausgeben. Es liegen Hinweise vor, dass Unbekannte unter diesem Vorwand versuchen, Zutritt zu Wohnungen zu erlangen.

Das Jugendamt informiert dazu:

  • Dienstausweise prüfen: Alle Mitarbeitenden führen bei Hausbesuchen einen gültigen Dienstausweis mit sich. Lassen Sie sich diesen sowie den dazugehörigen Personalausweis zeigen und gleichen Sie insbesondere die Namen sorgfältig ab.
  • Im Zweifel nachfragen: Sollten Sie unsicher sein, ob es sich tatsächlich um Mitarbeitende des Jugendamtes handelt, kontaktieren Sie bitte telefonisch das Jugendamt des Werra-Meißner-Kreises unter Tel.: 05651 302-1498, um zu erfragen, ob aktuell ein Hausbesuch bei Ihnen vorgesehen ist.
  • Hausbesuche werden nur durchgeführt, wenn die Erziehungsberechtigten anwesend sind.

Darüber hinaus bittet das Jugendamt Eltern, Pflegeeltern und Sorgeberechtigte, Kinder regelmäßig altersgerecht für dieses Thema zu sensibilisieren – ohne aber Ängste zu erzeugen. Kinder sollten wissen, dass sie nicht verpflichtet sind, mit fremden Erwachsenen Gespräche zu führen oder persönliche Informationen preiszugeben. Wichtig ist, dass sie lernen, in unangenehmen Situationen laut auf sich aufmerksam zu machen und gezielt Hilfe zu suchen. Kinder sollten außerdem wissen, wie sie im Notfall Hilfe holen können, etwa durch das Absetzen eines Notrufs über die 110 oder indem sie sich an vertraute Orte wie Geschäfte wenden. Wenn Kinder ein Mobiltelefon besitzen, sollte den Kindern der Umgang mit Notfall- oder Alarmfunktionen beigebracht werden, damit diese im Bedarfsfall von den Kindern eigenständig genutzt werden können. Bitte melden Sie verdächtige Beobachtungen oder entsprechende Vorfälle umgehend der Polizei. Auch in angrenzenden Landkreisen wurden kürzlich Vorfälle in gleicher Art und Weise beobachtet.