„Ich freue mich sehr, dass der Kunstrasenplatz in Benterode nun gebaut werden kann“, so der Bundestagsabgeordnete Fritz Güntzler nach der heutigen Entscheidung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Dort wurde beschlossen, dass die Gemeinde Staufenberg aus dem Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ einen Zuschuss von 337.500 Euro für den Bau eines Kunstrasenplatzes in Benterode erhält. Güntzler hatte sich in Berlin für die Förderung eingesetzt, nachdem er sich gemeinsam mit Sebastian Bornmann, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Gemeinderat Staufenberg, Kreistagsmitglied, stellvertretender Landrat und Kandidat zur Bürgermeisterwahl in Staufenberg im kommenden September, bei einem Vororttermin im Januar über die Gegebenheiten informieren konnte. Bornmann war in der Gemeinde der Initiator der Bewerbung. Auf seinen Antrag hin bewarb sie sich für die Fördermittel, nach Beratung und einstimmigem Ratsbeschluss Ende Januar.
„Mit dem Kunstrasenplatz erhalten die Fußballerinnen und Fußballer in der Gemeinde Staufenberg endlich die Möglichkeit, ganzjährig draußen zu trainieren. Ein enorm wichtiger Schritt nach vorn, um die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern“, so Güntzler, Mitglied im Sportausschuss des Bundestages, selbst Fußballer und Schiedsrichter. Und Bornmann ergänzt: „Ein solcher Kunstrasenplatz ist auch für uns als Gemeinde ein wichtiger Attraktivitätsfaktor, insbesondere für Familien und junge Leute.“
Der Haushaltsausschuss hatte heute die Zuschüsse für die Sanierung kommunaler Sportstätten freigegeben. Die Anträge waren zahlreich, so dass das Programm um ein Vielfaches überzeichnet war. Auch aus dem Wahlkreis Göttingen gab es weitere Anträge, die dieses Mal nicht erfolgreich waren. „Ich werde mich für alle Anträge weiterhin in Berlin stark machen. Es wird weitere Fördertranchen geben, bei denen ich hoffnungsvoll bin, dass wir zukünftig Berücksichtigung finden werden“, so der Abgeordnete abschließend.
Hintergrund:
Der Deutsche Bundestag hatte letztes Jahr im Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) Programmmittel in Höhe von 333 Millionen Euro für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) bereitgestellt. Damit werden Kommunen dabei unterstützt, ihre Sportstätten von besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu erhalten und zu modernisieren. Fördergegenstand sind bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Dies umfasst neben Gebäuden auch Freibäder und Sportfreianlagen, wie z. B. Sport- und Tennisplätze. Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung; Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen. Die Umwandlung in bzw. Sanierung von Kunstrasenplätzen ist ebenfalls möglich.