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Gemeinwohl statt Höchstgebot

BU: Ein nach Gemeinwohlkriterien verpachteter, blütenbunter Acker bringt Vielfalt in die Landschaft (Foto: Jürgen Bringmann)
BU: Ein nach Gemeinwohlkriterien verpachteter, blütenbunter Acker bringt Vielfalt in die Landschaft (Foto: Jürgen Bringmann)

In Eschwege informierte das Projekt „Schaf schafft Landschaft“ über Gemeinwohlverpachtung. Thema waren nachhaltige Kriterien für die Vergabe landwirtschaftlicher Flächen.

Das Projekt „Schaf schafft Landschaft“ hat in diesen Tagen zu einem öffentlichen Informationsabend zum Thema Gemeinwohlverpachtung nach Eschwege eingeladen. Dabei kamen über 40 Teilnehmer aus Kommunen, Kirchen, Verbänden und auch private Flächeneigentümer und Bewirtschafter zusammen.

Während in der Regel Flächen an den Höchstbietenden vergeben oder bestehende Pachtverträge immer weitergeführt werden, setzt die Gemeinwohlverpachtung andere Kriterien an. Dabei spielen unter anderem die Nachhaltigkeit der Wirtschaftsweise, die Betriebsgröße sowie die Art und Weise der Tierhaltung eine Rolle. Auch soziale und gesellschaftliche Faktoren, wie die regionale Verankerung von Flächenbewirtschaftern, die Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen im Betrieb sowie Modelle wie Soziale und Solidarische Landwirtschaft können als Kriterien bei der Gemeinwohlverpachtung angesetzt werden. Gleichzeitig ist der explizite Ausschluss nicht erwünschter Pächter möglich, z.B. von Holding-Gesellschaften oder Betrieben mit industrieller Tierhaltung.

Wie lässt sich der Prozess gestalten?

Jeder Landeigentümer kann für sich entscheiden, welche Gemeinwohlkriterien er für die Verpachtung seiner Flächen zu Grunde legt und wie er sie im Einzelnen gewichten möchte. Für Flächen der öffentlichen Hand und der Kiche spielt die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der angesetzten Kriterien eine wichtige Rolle. Mittlerweile gibt es zahlreiche gute Orientierungsbeispiele, die mit einfachen Kriterien- und Punktesystemen arbeiten, wie z.B. der „Kriterienkatalog für eine Gemeinwohlorientierte Verpachtung“ der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft und der Leitfaden „Umgang mit landwirtschaftlichen Flächen und ihre Verpachtung“ der ev. Kirche in Hessen und Nassau.

Flächeneigentümer und -bewirtschafter, die sich vorab über Lebensräume und Arten und bestehende gesetzliche Auflagen auf ihren Flächen informieren möchten, können dazu die Online-Kartendienste NATUREG und Agrarviewer Hessen nutzen. Weitere Informationen: Projekt „Schaf schafft Landschaft“: schafland17@uni-kassel.de, www.schafland17.de

INFO:

Das Projekt "Schaf schafft Landschaft" wird im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt vom Bundesamt für Naturschutz anteilig aus Haushaltsmitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, des Landes Hessen (HMLU) sowie der Heinz Sielmann Stiftung gefördert.