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Böller- und Raketenverbot in Osterodes historischer Altstadt

Feuerwerk auch in Osterode verboten. Foto: Freepik
Feuerwerk auch in Osterode verboten. Foto: Freepik

In der historischen Altstadt von Osterode am Harz sowie in den angrenzenden Bereichen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ganzjährig untersagt. Grundlage hierfür sind die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Osterode am Harz sowie § 23 Absatz 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Demnach dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 – darunter Raketen, Schwärmer und Knallkörper – zu keiner Zeit des Jahres gezündet werden, auch nicht am 31. Dezember oder am 1. Januar.

Das Verbot umfasst das Gebiet zwischen der Bahnlinie Herzberg – Seesen, der Söse und der Osttangente (B 241). Zum Verbotsbereich zählen daher unter anderem der Kurpark an der Stadthalle, der Parkplatz der Schachtrupp-Villa, die Bahnhofstraße, die Sösepromenade, die Waldstraße sowie die Herzberger Straße bis zur Osttangente.

Mit dieser Maßnahme sollen die wertvolle historische Bausubstanz in der Altstadt geschützt und Brandgefahren wirksam reduziert werden. Hintergrund ist unter anderem ein Großbrand in der Silvesternacht 1998/1999, bei dem mehrere Gebäude schwer beschädigt wurden. Ergänzend weist die Stadt darauf hin, dass das Sprengstoffgesetz bundesweit das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Kinder- und Seniorenheimen sowie Fachwerkhäusern verbietet – auch außerhalb des städtischen Verbotsbereichs.

Die Stadt Osterode am Harz bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und Rücksichtnahme. Wer außerhalb des Verbotsbereichs Feuerwerk zündet, sollte dies verantwortungsbewusst tun und auf Mensch, Tier und Umwelt achten. Feuerwerksreste sind - ausschließlich im vollständig abgekühlten Zustand – komplett zu entsorgen und dürfen nicht einfach liegen gelassen werden.