Böller- und Raketenverbot in Osterodes historischer Altstadt
In der historischen Altstadt von Osterode am Harz sowie in den angrenzenden Bereichen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ganzjährig untersagt. Grundlage hierfür sind die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Osterode am Harz sowie § 23 Absatz 1 der ..