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Farbanschlag auf das Neue Rathaus Göttingen

Die Stimmung im Göttinger Rathaus ist nach dem Farbanschlag angespannt. Foto: Stadt Göttingen
Die Stimmung im Göttinger Rathaus ist nach dem Farbanschlag angespannt. Foto: Stadt Göttingen

In der Nacht von Donnerstag, 6. März 2025, auf Freitag, 7. März 2025, wurde ein Farbanschlag auf das Göttinger Neue Rathaus am Hiroshimaplatz verübt. Mutmaßlich mit roter Farbe gefüllte Ballons wurden an die Eingangstüren geworfen und haben entsprechende Spuren hinterlassen. Göttingens Oberbürgermeisterin Petra Broistedt verurteilt den Farbanschlag, der Staatsschutz ermittelt.

Wer hinter dem Farbanschlag steckt, ist unbekannt. Es wurde ein Bekennerschreiben hinterlassenen, das einen Bezug zur Ausländerbehörde herstellt. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen aufgenommen, eine Strafanzeige wurde gestellt.

„Ich verurteile diese Tat“, betont Göttingens Oberbürgermeisterin Petra Broistedt. „Dieser Angriff richtet sich nicht nur gegen ein Gebäude, sondern trifft auch die Menschen, die hier tagtäglich engagiert arbeiten. Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, doch Gewalt oder Sachbeschädigung sind kein akzeptabler Weg in einer Demokratie.“

Insbesondere mit Blick auf den Brandanschlag auf das Amtshaus in 2019, in dem damals die Ausländerbehörde untergebracht war, sei dieses erneute Vorgehen als bedrohlich einzustufen, sagte Broistedt und bekräftigt: „Das ist nicht zu tolerieren.“

Im Bekennerschreiben wird eine vermeintliche Abschiebemaßnahme einer Person in den Irak kritisiert. Eine solche Maßnahme hat es im Zuständigkeitsbereich der Stadt allerdings gar nicht gegeben. Broistedt stellt sich vor die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde, die sich „an geltendes Recht“ hielten. Broistedt weiter: „Sie leisten mit großer Professionalität eine ausgezeichnete Arbeit, sind zugewandt und helfen jährlich vielen tausend Menschen in Göttingen beispielsweise bei Einbürgerungen, Aufenthaltstiteln oder kümmern sich um Anliegen internationaler Studierender. Das verdient Anerkennung und Respekt.“