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Landesweiter Warntag in Hessen am 12. März

Symbol-Bild Quelle: Werra-Meißner-Kreis
Symbol-Bild Quelle: Werra-Meißner-Kreis

Am 12. März testet Hessen um kurz nach 10 Uhr die Warnsysteme: Sirenen, Cell Broadcast, Warn-Apps und Radio. Hier erfahrt ihr Ablauf, Entwarnung und die Bedeutung der Sirenentöne.

Am 12. März heulen in den hessischen Kommunen zum hessenweiten Probealarm um kurz nach 10 Uhr die Sirenen. Hintergrund und Ziel des Aktionstages ist es, die Bürgerinnen und Bürger für die verschiedenen Warnmittel und Alarmsignale weiter zu sensibilisieren und die technische Warninfrastruktur zu testen. In Hessen findet der landesweite Warntag mittlerweile zum zweiten Mal statt. Der bundesweite Warntag fällt in der Regel jährlich auf den zweiten Donnerstag im September.

Was passiert am Warntag?

Um kurz nach 10 Uhr sollen hessenweit die verschiedenen Warnmittel ausgelöst werden. Neben Sirenen werden auch der spezielle Mobilfunkdienst „Cell Broadcast“ sowie die etablierten Warn-Apps zum Einsatz kommen. Selbstverständlich beteiligen sich auch die Rundfunkanstalten am Warntag. Die Entwarnung ist für ca. 10:30 Uhr vorgesehen.

Wer ist überhaupt für die Warnung der Bevölkerung zuständig?

Die Warnung der Bevölkerung ist generell eine Gemeinschaftsaufgabe aller staatlichen Ebenen. Während die grundsätzliche Sicherstellung den Städten und Gemeinden obliegt, hat der Bund eine Mitwirkungspflicht. Die Länder wiederum warnen im Rahmen des Katastrophenschutzes sowie im Auftrag des Bundes auch vor den besonderen Gefahren, die der Bevölkerung in einem Verteidigungsfall drohen. Die Rolle der Landkreise ist es, mit Hilfe Ihrer Zentralen Leitstellen, die Bevölkerung zu warnen und die Städte und Gemeinden in den Angelegenheiten der Bevölkerungswarnung zu beraten und zu unterstützen.

Welche besondere Rolle haben die Sirenen und welche Bedeutung haben ihre Tonfolgen?

Sirenen sind gestern wie heute das einzige Medium, welches einen substanziellen „Weckeffekt“ aufweist. Sie kommen nicht bei jeder Warnung, sondern in der Regel nur dann als Warnmittel zum Einsatz, wenn von einer Gefahr ausgegangen wird, die sich kurzfristig und erheblich auf die persönliche Gesundheit, das persönliche Eigentum und/oder öffentliche Infrastrukturen auswirken kann. (Quelle: WMK)

Warnung der Bevölkerung à 1 Minute Dauerton auf- und abschwellend

Entwarnung à 1 Minute durchgängiger Dauerton

Alarmierung der Feuerwehr à 1 Minute Dauerton, zweimal unterbrochen