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SPD-Fraktion will Ruhe und Verlässlichkeit

Marcel Riethig. Foto: Landkreis Göttingen / Riethig
Marcel Riethig. Foto: Landkreis Göttingen / Riethig

Krisenstimmung in Göttingen: Die SPD-Fraktion beantragt ein vorläufiges Dienstverbot für Landrat Marcel Riethig. Erfahren Sie hier die Hintergründe zum Antrag für den 17.03.2026.

Die SPD-Kreistagsfraktion Göttingen wird dem Kreistag empfehlen, Landrat Marcel Riethig die Führung der Dienstgeschäfte für zunächst drei Monate zu untersagen. Einen entsprechenden Antrag wird die SPD-Fraktion in der nächsten Sitzung des Kreistages am 17.03.2026 zur Abstimmung stellen, wie deren Vorsitzender Dr. Thorsten Heinze im Anschluss an die gestrige Fraktionssitzung mitteilt. Ziel sei, in der gegenwärtig für alle Beteiligten angespannten Lage die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger nicht zu gefährden. „Es ist offensichtlich, dass wir aktuell meilenweit von einem Normalbetrieb im Kreishaus entfernt sind. Die vielfältigen Vorwürfe aus der Verwaltungsspitze gegen den Landrat beeinträchtigen derzeit die objektive Aufgabenerfüllung. Daher ist der Kreistag als oberste Dienstbehörde des Landrats zum Handeln verpflichtet, um seiner Fürsorgepflicht gegenüber dem Landrat sowie den Mitarbeitenden der Verwaltung nachzukommen. Mit dieser Maßnahme wollen wir den Landrat aus der Schusslinie nehmen. Damit ist keine inhaltliche Bewertung der Vorwürfe verbunden. Es geht einzig und allein um die Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der Verwaltung. Ein Weiter-so ist für niemanden möglich“, erklärt Heinze.

Grundlage für diesen Schritt ist aus Sicht der SPD-Kreistagsfraktion das Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG). Hier ist im § 39 ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte aus zwingenden dienstlichen Gründen festgeschrieben.

„Diese zwingenden dienstlichen Gründe sehen wir in der aktuellen Lage begründet", so Heinze. „Wir werben bei den demokratischen Fraktionen im Kreistag darum, dass wir gemeinsam diesen Weg gehen. Das wäre ein starkes Zeichen dafür, dass die Arbeit der Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger an erster Stelle steht. Wir sind gut beraten, als Demokratinnen und Demokraten in dieser Krise bei zentralen Fragen zusammen zu agieren und das Wohl des Landkreises in den Mittelpunkt zu stellen.“

Die SPD-Kreistagsfraktion hat einen entsprechenden Antragstext zum Verbot der Führung der Dienstgeschäfte aus zwingenden dienstlichen Gründen in das weitere Verfahren gegeben. In diesem Antrag bittet die SPD-Fraktion die Kommunalaufsicht auch um Klärung, ob nach einem möglichen Verbot der Führung der Dienstgeschäfte durch den Landrat eine unabhängige Person vorübergehend zur Leitung der Verwaltung bestellt werden kann. „Denn aufgrund der besonderen Gemengelage erscheint es für uns nicht möglich, die vorgesehene Stellvertretungsregelung durch die erste Kreisrätin zu nutzen.“ Eine unbelastete und ungetrübte Ausübung der Vertretung des Landrates kann zumindest angesichts der Involviertheit der Dezernentenebene bezweifelt werden. Daher sollten auch andere objektive Optionen geprüft werden.

Ein entsprechendes Ansinnen an die Kommunalaufsicht ist im Antrag enthalten. „Auch dieses möchten wir gerne mit den demokratischen Kolleginnen und Kollegen abstimmen und gemeinsam auf den Weg bringen“, erklärt Heinze. (Pressemitteilung SPD Kreistagsfraktion)