Der Rat der Stadt Osterode am Harz hat in seiner Sitzung am 27. November 2025 verschiedene Gebührenanpassungen für das kommende Jahr 2026 beschlossen, die sowohl Entlastungen als auch notwendige Erhöhungen in verschiedenen Bereichen mit sich bringen.
Straßenreinigungsgebühren sinken
Für alle Eigentümerinnen und Eigentümer wird die jährliche Gebühr für die Straßenreinigung sinken. Zwar steigen die Sätze für die Sommerreinigung (für die Reinigungsklasse R2 (einmal wöchentliche Reinigung) von 3,17 € auf 3,40 €/Meter; für die Reinigungsklasse R1 (zweimal wöchentliche Reinigung) von 6,35 € auf 6,81 €/Meter), jedoch sinkt der Gebührensatz für den Winterdienst deutlich von 1,44 € auf 0,96 € je Meter.
Die Kosten der Sommerreinigung und des Winterdienstes richten sich u. a. nach den jeweiligen Witterungsperioden, welche nur schwer vorhersehbar sind, sodass die Kosten jährlich schwanken. Aber auch steigende Kosten der beauftragten Reinigungs- und Winterdienstunternehmen haben Einfluss auf die Gebührenhöhe und die Kommunen sind an Ausschreibungsergebnisse rechtlich gebunden.
Schmutzwassergebühr steigt aufgrund notwendiger Investitionen
Die Gebühr für Schmutzwasserbeseitigung wird von 4,19 € auf 4,64 € pro Kubikmeter angehoben. Diese Erhöhung resultiert überwiegend aus gestiegenen Kosten für die Kanalunterhaltung und umfangreichen Investitionen in die Infrastruktur. Aktuell wird unter anderem der Faulturm der Kläranlage für rund 6 Mio. € erneuert. Zudem werden größere Kanalsanierungsmaßnahmen in der Innenstadt, dem Stadtteil Dreilinden und der Ortschaft Förste fortgeführt.
Positiv: Der Gebührensatz für die Niederschlagsbeseitigung sinkt leicht um 0,01 € auf 0,22 € pro Quadratmeter Bemessungsfläche.
Friedhofsgebühren sinken im Durchschnitt
Die Friedhofsgebühren werden durchschnittlich gesenkt. Als neues Angebot wird Anfang 2026 auf dem Friedhof Lerbach ein Grabfeld für halbanonyme Baumbestattungen mit zunächst 48 Urnenplätzen angelegt. Die Stadt Osterode am Harz weist darauf hin, dass Gebührenhaushalte kostendeckend geführt werden müssen und Überschüsse den Gebührenzahlenden in Folgejahren ausgeglichen werden. Alle Kalkulationen sind im Bürgerinfoportal der Stadt einsehbar.
Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer bleiben stabil
Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B (jeweils 320 v. H.) sowie die Gewerbesteuer (420 v. H.) bleiben für 2026 voraussichtlich unverändert.