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„Wir haben die AfD weiterhin fest im Blick“

Verfassungsschützer Dirk Pejril privat bei sich in der Küche in Hattorf a. Harz. Foto: Christian Dolle
Verfassungsschützer Dirk Pejril privat bei sich in der Küche in Hattorf a. Harz. Foto: Christian Dolle

Von Christian Dolle

Im Februar gab das Niedersächsische Innenministerium eine Entscheidung zur Beobachtung der AfD in Niedersachsen bekannt. Dagegen hat die AfD-Niedersachsen vor dem Verwaltungsgericht Klage eingereicht und parallel Eilrechtsschutz beantragt. Wie ist der aktuelle Stand? Darüber wollen wir jetzt mit Dirk Pejril, Präsident des Niedersächsischen Verfassungsschutzes, sprechen. 

Wird die AfD-Niedersachsen aktuell noch vom Verfassungsschutz beobachtet? 

Dirk Pejril: Ja, na klar. Wir halten die AfD-Niedersachsen weiterhin für beobachtungsbedürftig und setzen die Beobachtung auch fort. Bis zur Entscheidung im Eilrechtsschutzverfahren wird die AfD-Niedersachsen als Beobachtungsobjekt geführt, in der Sache aber wie ein Verdachtsobjekt behandelt. Hiermit verbindet sich in erster Linie, auf den Einsatz eingriffsintensiver nachrichtendienstlicher Maßnahmen wie beispielsweise den längerfristigen Einsatz von Vertrauenspersonen zu verzichten. 

Warum wurde diese Veränderung in der Beobachtung notwendig? 

Dirk Pejril: Im Rahmen des Gerichtsverfahrens hat die AfD-Niedersachsen mit der Klage auch einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt, damit wir es quasi umgehend unterlassen sie zu behandeln, wie wir es mit der Einstufung am 10. Februar vorgesehen haben. Das war für uns erwartbar, denn einerseits ist das ein übliches juristisches Vorgehen und entspricht auch dem Vorgehen der AfD im Bund und anderen Ländern. Auf Veranlassung des Verwaltungsgerichts Hannover ha-ben wir eine Verfahrenserklärung zum vorläufigen Umgang mit der AfD abgegeben. Damit wurde eine vorläufige Regelung getroffen, bis das Gericht im Eilrechtsschutz entschieden hat. Das ist ein übliches, vor den deutschen Verwaltungsgerichten tagtäglich praktiziertes Verfahren, das nicht zuletzt auch der Entlastung der Verwaltungsgerichte dient. 

Was sind die maßgeblichen Gründe, warum Sie die AfD in Niedersachsen für beobachtungsbedürftig halten?  

Dirk Pejril: Die AfD-Niedersachsen macht unseren Staat und unsere demokratischen Institutionen verächt-lich. Menschen mit Migrationshintergrund werden von ihr als Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse betrachtet. Sie propagiert unverhohlen die sogenannte Remigration von Millionen Men-schen aus der Mitte unserer Gesellschaft. Das ist mit der in unserem Grundgesetz statuierten Menschenwürde unvereinbar. Wir konnten auch Verbindungen zu rechtsextremistischen Orga-nisationen aus dem Spektrum der Neuen Rechten aufzeigen. Hier geht es offenkundig um eine gezielt betriebene Vernetzung. Öffentlich bemüht sich die AfD Niedersachsen und ihr Landesvorstand zwar stellenweise um ein eher gemäßigtes Auftreten, eine Distanzierung gegenüber den extremistischen Kräften inner-halb der Gesamtpartei findet jedoch nicht statt. Wir sehen vielmehr: ein aktives Zugehen auf ext-remistische Akteure und ein Mittragen, auch Weiterverbreiten der von ihnen vertretenen Ideolo-gie. 

Gibt es auch bei uns in Südniedersachen Aspekte, die zur Einstufung beigetragen haben? 

Dirk Pejril: Nach unserer Einschätzung gibt es auch in Südniedersachsen sehr aktive Parteistrukturen. Erwähnenswert ist beispielsweise die Verleihung eines extra geschaffenen Preises durch die AfD Northeim an den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke im Januar 2024. Dies dokumentiert die fehlende Distanzierung zu extremistisch eingestuften Landesverbänden der Partei und die gesuchte Nähe auch zu bundesweit bekannten extremistischen Akteuren.  

Warum dauert ein solches Verfahren gefühlt so lange? Ist es kompliziert, die Beweise zusammenzutragen oder vielmehr die Vorsicht, nicht vorschnell zu urteilen? 

Dirk Pejril: Unser Verfassungsschutzgesetz beschreibt die Voraussetzungen genau, welche Erkenntnisse vorliegen müssen, um eine extremistische Einstufung vornehmen zu können bzw. zu müssen. Dabei müssen wir sehr gründlich vorgehen, weil diese Einstufungen gerichtlich überprüft wer-den können und häufig ja auch überprüft werden.  Den Landesverband der AfD Niedersachsen hat meine Behörde erstmalig im Mai 2022 zum Verdachtsobjekt nach § 7 des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes erklärt. 

Nach der gesetzlich nur einmal möglichen Verlängerung der Verdachtsphase nach zwei Jahren um weitere zwei Jahre habe ich im Mai 2024 auf Basis der seinerzeit vorliegenden Erkenntnisse die Verlängerung genehmigt. Damit war klar: Die Verdachtsphase hätten wir spätestens im Mai 2026 beenden müssen. Bis dahin war über die Einstufung der AfD als Beobachtungsobjekt nach § 6 NVerfSchG zu entscheiden oder die Beobachtung durch meine Behörde komplett ein-zustellen. Unser gesetzlicher Auftrag für diese Verdachtsphase ist ebenso klar geregelt. Wir müssen be- und entlastende Erkenntnisse sammeln, analysieren und bewerten. Die Verdachtsphase dient meiner Behörde letztlich zur Prüfung, ob nicht nur tatsächliche An-haltspunkte für den Verdacht einer Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundord-nung vorliegen, sondern Tatsachen das Vorliegen einer solchen Bestrebung belegen. Und im Übrigen: Nach der Gesetzeslage beschränkten sich die Maßnahmen meiner Behörde während der Verdachtsphase auf nachrichtendienstliche Mittel mit geringer Eingriffsintensität. Im Wesentlichen ging es um die Erhebung offen zugänglicher Informationen. 

Wie bewerten sie die in Niedersachsen gerade neu gegründete Jugendorganisation der AfD „Generation Deutschland“?  

Dirk Pejril: Die Gründung der „Generation Deutschland“ – kurz GD – als neue Jugendorganisation der AfD geht mit einer engeren Anbindung an die Mutterpartei einher. Die ehemalige „Junge Alternative“ als Vorgängerorganisation agierte als selbständiger Verein. Die GD ist formell eine Teilorganisation der AfD und damit ein integraler Bestandteil der Partei. Hieraus folgt, dass die GD auch von uns beobachtet wird. 

Da die Frage aus gewissen Kreisen ja immer wissen aufgeworfen wird: Wie unabhängig agiert der Verfassungsschutz in einem solchen Verfahren? 

Dirk Pejril: Der Niedersächsische Verfassungsschutz ist eine Fachbehörde und unabhängig. Wir unterliegen der parlamentarischen, aber auch der gerichtlichen Kontrolle – wie der aktuelle Fall gerade zeigt. Zudem gibt bei bestimmten nachrichtendienstlichen Maßnahmen eine unabhängige Vorabkon-trolle durch die G10-Kommission.  Unser Verfassungsschutzgesetz regelt im Übrigen sehr detailliert, welche Aufgaben wir haben und wie diese wahrgenommen werden müssen. Aus diesen Gründen sind wir gut beraten, unse-re Entscheidungen auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften des Niedersächsischen Ver-fassungsschutzgesetzes und der vorhandenen Rechtsprechung zu treffen. Und nichts Anderes ist der Fall. Andere „Erzählungen“ kenne ich – sie sind aber genau da zu verorten, im Bereich der Erzählungen.  

Steigt durch die Einstufung in Niedersachsen die Wahrscheinlichkeit für ein Parteiverbotsverfahren im Bund? 

Dirk Pejril: Dieser unmittelbare Zusammenhang kann nicht hergestellt werden. Es handelt sich hier um zwei ganz unterschiedliche Verfahren, mit denen auch ganz unterschiedliche Ziele, Voraussetzungen aber auch Konsequenzen verbunden sind.  Grundsätzlich können extremistische Einstufungen von Parteien durch die Verfassungsschutzbehörden der Länder und des Bundes als Indiz für weitere Verfahren herangezogen werden. Die „Hürden“ für ein Verbotsverfahren sind aber ganz andere, gerade auch mit Blick auf die Erfolgsaussichten eines solchen Verfahrens. Hierfür wäre aber eine Initiative von Bundestag, Bundesrat und/oder Bundesregierung ausschlaggebend. Das ist eine politische Frage, zu der ich mich glücklicherweise nicht positionieren muss.  

Steht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch zu stoppen im Widerspruch zur niedersächsischen Sachlage? 

Dirk Pejril: Nein, es handelt sich hier um zwei ganz unterschiedliche Verfahren. Aber noch zur Einordnung: Der jüngste Beschluss vom VG Köln ist eine vorläufige Entscheidung im Eilrechtsschutzverfahren, mehr nicht. Hier bleibt die Entscheidung im Hauptsacheverfahren abzuwarten. 

Sollte die AfD tatsächlich irgendwann verboten werden, verschwinden dadurch ja weder die Menschen, noch die Ideologie. Macht es das für den Verfassungsschutz dann nicht sogar schwerer? 

Dirk Pejril: Die Frage ist völlig berechtigt. Aus den Erfahrungen vergangener Organisationsverbote lässt sich ableiten, dass Extremisten mit einer gewissen ideologischen Festigung ihre Grundhaltung nicht wesentlich verändern. Sie verschwinden nicht einfach. Das muss man immer wissen und im Blick behalten. Das kann aber letztlich auch nicht davon abhalten, bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Verbotsverfahren zu initiieren. Resignation und Zurückhaltung sind im Extremismus kein Konzept.  Es ist auch so, dass sich Menschen, die im Extremismus noch nicht fest verwurzelt sind, durch staatliche Maßnahmen auch von Irrwegen abbringen lassen. Derartige Verbote sind zudem Ausdruck und Instrument einer wehrhaften Demokratie, extremistischen Strukturen entsprechend zu begegnen. Wenn beispielsweise das Ansehen des Staates gefährdet ist oder Gruppen anstreben, die freiheitliche demokratische Grundordnung und damit die Grundlage unseres friedlichen Zusammenlebens beseitigen zu wollen, können Verbote solche Vorhaben rechtzeitig vereiteln.