loading

Nachrichten werden geladen...

Zukunft des Clubs Savoy ungewiss

Das Savoy in Göttingen. Foto Bernard Marks
Das Savoy in Göttingen. Foto Bernard Marks

Die Diskothek Savoy kämpft gegen eine drohende Insolvenz und juristische Auseinandersetzungen um das Tanzverbot an Feiertagen.

Die traditionsreiche Diskothek Savoy steht vor einer ungewissen Zukunft. Ein Bußgeld wegen angeblicher Verstöße gegen das niedersächsische Tanzverbot an stillen Feiertagen hat nicht nur eine juristische Debatte ausgelöst, sondern könnte auch ev. das wirtschaftliche Aus für den Club bedeuten. Der Fall beschäftigt inzwischen das Bundesverfassungsgericht – und wirft grundsätzliche Fragen zum Verhältnis von Staat, Religion und Kultur auf.

Tanzverbot als juristischer Zankapfel

Die Stadt Göttingen verhängte ein Bußgeld von 1700 Euro gegen das Savoy, weil dort am Gründonnerstag und Karfreitag Tanzveranstaltungen stattgefunden haben sollen – ein Verstoß gegen das Niedersächsische Feiertagsgesetz, das öffentliche Tanzveranstaltungen in dieser Zeit untersagt. Die Betreiber bestreiten den Vorwurf und sehen sich in ihren Grundrechten verletzt.

Die Diskothek „Savoy“ in Göttingen ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen das Tanzverbot an stillen Feiertagen vor dem Bundesverfassungsgericht jedoch gescheitert.  Das Amtsgericht Göttingen hatte das Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die entsprechenden Regelungen im Niedersächsischen Feiertagsgesetz (§§ 6 und 9 NFeiertagsG) mit dem Grundgesetz vereinbar seien. Es argumentierte, das Tanzverbot verletze die negative Religionsfreiheit von Nichtchristen sowie die Berufsausübungsfreiheit des Diskothekenbetreibers.

Das Bundesverfassungsgericht wies die Vorlage jedoch am 9.September 2025 als unzulässig zurück. Die Richter stellten klar, dass das Tanzverbot keinen Zwang zu einer bestimmten inneren Haltung darstelle, sondern lediglich dem besonderen Ruheschutz an Feiertagen diene. Es handle sich um einen äußeren Rahmen, der die individuelle Ausgestaltung des Tages ermögliche, ohne religiöse Inhalte vorzuschreiben. Auch eine Verletzung der Berufsfreiheit sei nicht ersichtlich, da der reine Schankbetrieb weiterhin erlaubt sei und das Verbot nur wenige Tage im Jahr betreffe.

Die Entscheidung bestätigt damit die Zulässigkeit pauschaler Tanzverbote an stillen Feiertagen wie Karfreitag und Gründonnerstag – auch wenn sie wirtschaftliche Einbußen für Veranstalter bedeuten können.

Wirtschaftlich am Abgrund – Insolvenz droht

Die juristische Auseinandersetzung trifft das Savoy in einer Phase wirtschaftlicher Unsicherheit. Die Betreiber kämpfen mit rückläufigen Besucherzahlen, gestiegenen Betriebskosten und nun auch mit juristischen Ausgaben. Laut Brancheninsidern steht eine Insolvenzanmeldung im Raum, sollte sich die Lage nicht rasch entspannen.

Die TTE Gastrobetriebs GmbH, ansässig in der Berliner Straße 5 in Göttingen, ist derzeit offiziell im Insolvenzverfahren, ist vom Amtsgericht Göttingen zu erfahren.  Das Unternehmen betreibt unter anderem die Diskothek Club Savoy, die in der ehemaligen Landeszentralbank untergebracht ist. Trotz der Insolvenzmeldung hat Geschäftsführer Giulian Thunert öffentlich in den Medien erklärt, dass der Club Savoy uneingeschränkt weiterlaufe. Die operative Tätigkeit des Clubs scheint also nicht unmittelbar von der Insolvenz betroffen zu sein. Dies ist nicht unüblich, wenn beispielsweise nur bestimmte Geschäftsbereiche oder rechtliche Konstruktionen betroffen sind, während andere weitergeführt werden können. Die TTE Gastrobetriebs GmbH ist im Handelsregister als GmbH eingetragen und wird von Giulian Thunert geführt. Es bestehen laut Firmenauskunft mehrere Standorte und Beteiligungen. 

Die gesamte Entwicklung ist kein Einzelfall: Deutschland erlebt derzeit einen massiven Anstieg von Unternehmensinsolvenzen. Laut Creditreform stieg die Zahl im Juli 2025 um über 19 Prozent im Vergleich zum Vorjahr – ein Höchststand seit zwei Jahrzehnten. Besonders betroffen sind kleine Kulturbetriebe, die kaum Rücklagen haben und unter der Bürokratie leiden.

Stadt Göttingen bleibt hart – keine Hilfe in Sicht

Die Stadt Göttingen zeigt sich in der Angelegenheit bislang unbeirrt. Sie verweist auf die geltende Rechtslage und sieht sich zur Durchsetzung des Feiertagsgesetzes verpflichtet. Eine Stundung des Bußgeldes oder wirtschaftliche Unterstützung für das Savoy sind nicht vorgesehen. Auch politisch gibt es keine Signale, das Tanzverbot zu überdenken oder kulturelle Ausnahmen zu ermöglichen.

In einem parallelen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Göttingen wurde eine Klage der Betreiber gegen Einschränkungen im Außenbereich des Clubs bereits abgewiesen – ein weiteres Zeichen für die konsequente Linie der Stadtverwaltung.

Ein Symbolfall mit bundesweiter Bedeutung

Der Fall Savoy ist längst mehr als ein lokaler Streit. Er steht exemplarisch für die Frage, wie viel Raum säkulare Kultur in einem Staat hat, der religiöse Feiertage gesetzlich schützt. Sollte das Bundesverfassungsgericht das Tanzverbot kippen, könnte dies bundesweite Auswirkungen auf Feiertagsregelungen und das Nachtleben haben.

Ein Club mit Geschichte

Das Savoy ist nicht nur ein Club, sondern ein Stück Göttinger Stadtgeschichte. Untergebracht in der ehemaligen Landeszentralbank, ist es seit Jahren ein Treffpunkt für Studierende, Musikliebhaber und Nachtschwärmer. Sein drohendes Aus wäre nicht nur ein wirtschaftlicher Verlust – sondern auch ein kultureller.