Die anhaltende Hitzeperiode der vergangenen Wochen hat die ohnehin angespannte Situation der Gewässer im Werra-Meißner-Kreis weiter verschärft. Die Pegelstände sind aufgrund lang andauernder trockener Witterung auf kritische Werte gesunken. Vor diesem Hintergrund hat die untere Wasserbehörde des Werra-Meißner-Kreises ein sofortiges Verbot der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern (Flüsse, Bäche und Seen) erlassen. Das Verbot gilt für den Gemein-, Anlieger- und Eigentümergebrauch. Dies bedeutet, dass die Entnahme und das Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern nicht mehr erlaubt ist. Hiervon ausgenommen sind das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen zur Erfrischung. Zudem bleibt die Werra als Gewässer erster Ordnung bis auf Weiteres von dem Verbot ausgenommen.
Kreisbeigeordneter Dr. Philipp Kanzow erklärt: „Die anhaltende Trockenheit und die niedrigen Wasserstände machen es notwendig, gezielte Maßnahmen zum Schutz der Gewässer zu ergreifen. Das Verbot der Wasserentnahme dient insbesondere dem Erhalt der ökologischen Funktionen unserer Bäche, Flüsse und Seen. Ich danke der Bevölkerung für ihr Verständnis und ihre Unterstützung beim Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen.“
Die aktuellen Wetterprognosen lassen für die kommenden Tage keine abflussrelevanten Niederschlagsmengen erkennen. Örtliche Regenereignisse und Gewitter können die Situation nur kurzfristig verbessern, tragen jedoch nicht zu einer Entspannung der Niedrigwasserstände in den Gewässern bei. Die Trockenheit belastet die Wasserführung und führt teilweise schon zu einem kompletten Trockenfallen der Gewässer.
Durch die auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) erlassene Allgemeinverfügung sollen die gewässerökologischen Belange und das Wohl der Allgemeinheit geschützt werden.
(Werra-Meißner-Kreis - Der Kreisausschuss)
Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet.