Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10. März 2025 beschlossen, das Parken im Ostviertel neu zu regeln. Dazu wird eine sogenannte Parkraumbewirtschaftungszone eingerichtet, in der ab dem 1. Juli 2025 Parkgebühren anfallen werden. Ziel ist eine Verringerung des Parkdrucks in den betroffenen Wohnquartieren. Anwohnende werden rechtzeitig vor Beginn der neuen Regelung Bewohnerparkausweise beantragen können.
Ab dem 1. Juli 2025 werden in dem Gebiet Gebühren für das Parken anfallen. Räumlich ist die Zone begrenzt durch die Straßen Am Steinsgraben, Friedländer Weg und Düstere-Eichen-Weg sowie Ewaldstraße, Herzberger Landstraße und Merkelstraße (siehe Karte). Menschen ohne Bewohnerparkausweis bezahlen mit der in Göttingen bekannten Parkster-App oder an einem Parkscheinautomaten.
„Das Bezahlen via App hat den großen Vorteil, dass Nutzer*innen ihre Parkzeit minutengenau abrechnen können und nur so viel bezahlen, wie sie wirklich müssen“, sagt der Erste Stadtrat Christian Schmetz. „Die App wird bereits für 43 Prozent der Parkvorgänge in Göttingen genutzt. Das ist im Städtevergleich ein sehr hoher Wert und ein gutes Signal für die Digitalisierung“, so Schmetz weiter. Anwohner*innen werden rechtzeitig vor Beginn der neuen Regelung bei der Stadtverwaltung einen Bewohnerparkausweis beantragen können.
Insgesamt befinden sich etwa 2.000 öffentliche Parkplätze in dem Gebiet. Rund um die Schillerwiesen, die als wichtiges Erholungsgebiet von Menschen aus dem gesamten Stadtgebiet besucht werden, kann abweichend von der üblichen Höchstparkdauer von vier Stunden für bis zu elf Stunden geparkt werden.
Die Einrichtung einer Parkzone hat den Vorteil, dass nur an den Einfahrten zu den jeweiligen Bewohnerparkbereichen entsprechende Hinweise angebracht werden müssen. Somit werden deutlich weniger Schilder aufgestellt.
Antworten auf mögliche Fragen zum Parken in der Oststadt finden Sie hier.