Nachdem das Bundesverfassungsgericht 2024 die Zulässigkeit kommunaler Verpackungssteuern bestätigt hat, nutzen wir diese Rechtssicherheit, um in der kommenden Ratssitzung die Erstellung einer entsprechenden Satzung zu beantragen. Denn allein in Deutschland fallen jährlich 120.000 Tonnen Einwegverpackungen für Speisen und Getränke an – viermal so viel wie vor 30 Jahren. Ziel ist es, die zunehmende Flut an Einwegmüll einzudämmen, die Umwelt zu schützen und städtische Kosten zu senken. Auch die Deutsche Umwelthilfe hat in Vertretung für zahlreiche Bürger*innen am 26.02. bei der Stadt den Antrag zur Einrichtung einer Verpackungssteuer eingereicht.
„Besonders in den Sommermonaten verschmutzen große Mengen an Einwegverpackungen unsere Parks und Grünanlagen. Trotz der intensiven Bemühungen der GEB, diese zu beseitigen, beeinträchtigt dies das Stadtbild enorm. Die Kosten für Reinigung und Entsorgung trägt die Stadt. Mit der Verpackungssteuer setzen wir einen klaren Anreiz für Mehrweg und fördern nachhaltige Alternativen – Alternativen, zu denen Gastronomiebetriebe bereits verpflichtet sind. Durch die Einnahmen entsteht ein Budget, das gezielt für Maßnahmen zur Müllvermeidung und zur Verbesserung der Stadtsauberkeit eingesetzt werden kann“, erklärt Onyeka Oshionwu, Bürgermeisterin der GRÜNEN Ratsfraktion.
„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schafft endlich Klarheit für Kommunen. Nun haben wir die Möglichkeit, in Göttingen aktiv zu werden. Weniger Verpackungsmüll bedeutet eine saubere Stadt und eine Entlastung der Umwelt. Im Park zu sitzen, ohne von herumfliegendem Müll umgeben zu sein, macht den Aufenthalt für uns alle angenehmer – das ist eine lebenswerte Stadt, für die wir uns einsetzen“, so Julian Schlumberger, Vorsitzender der GRÜNEN Ratsfraktion.
Wirtschaft lehnt Verpackungssteuer ab
Das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verpackungssteuer hat bundesweit Kommunen die Motivation gegeben, eine kommunale Steuer nach Tübinger Vorbild einzuführen. Eine der wenigen Städte, die bereits Interesse signalisiert haben, ist die Landeshauptstadt Hannover. Die IHK Hannover, die Handwerkskammer Hannover und der DEHOGA Niedersachsen lehnen die Einführung einer Verpackungssteuer auf Einwegbecher, -verpackungen oder auch -strohhalme ab und setzen auf eigenständige umweltbewusste unternehmerische Entscheidungen der Betriebe, die aus unterschiedlichen Gründen vielfach schon heute Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen.
Maike Bielfeldt, Hauptgeschäftsführerin der IHK Hannover betont: „Natürlich ist es richtig, Abfall so weit wie möglich zu vermeiden. Eine kommunale Verpackungssteuer ist nach unserer Überzeugung aber der falsche Weg. Wir befürchten einen massiven Bürokratieaufwand bei den Unternehmen, die schon jetzt durch viel zu viele Regularien kaum noch zum Arbeiten kommen.“
Mark Alexander Krack, Hauptgeschäftsführer DEHOGA Niedersachsen, erläutert: „Viele Betriebe unseres Wirtschaftsbereichs leiden jetzt schon nicht nur unter geringerem Gästeaufkommen, sondern auch gestiegenen Kosten und einer knappen Personaldecke. Wenn jetzt Städte und Gemeinden noch zusätzlich eine kommunale Steuer gleichsam „draufpacken“, wird hier und da die Luft zum wirtschaftlichen Atmen dünn.“
Peter Karst, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Hannover meint: „Eine der Hauptforderungen der mittelständischen Betriebe des Handwerks ist Bewältigung bürokratischer Hürden. Auf Maßnahmen, die diesen Druck noch vergrößern, ist unbedingt zu verzichten. Das gilt aus Betriebssicht auch für vermeidbare Teuerungen. Im Übrigen ist es primär in der Verantwortung von Konsumenten, Müll korrekt zu entsorgen und Aufgabe der Verwaltung, die Einhaltung der Regeln zur Erhaltung der Ordnung zu gewährleisten.“
Nach Überzeugung von IHK Hannover, DEHOGA und HWK Hannover würde sich eine Verpackungssteuer negativ auf die Gastronomie, den Lebensmittelhandel und das Lebensmittelhandwerk auswirken. Diese leiden bereits unter viel zu hohen Kosten und einer schwachen Konsumlaune. Außerdem müssten sie beispielsweise ihre Mitarbeitenden mit umfangreichen Schulungen auf die zu erwartenden kleinteiligen Regelungen vorbereiten. Ferner droht für Filialbetriebe ein regionaler Flickenteppich mit aufwändigen Anpassungen bei der Preisgestaltung und den Kassensystemen. Und schließlich stellt sich die Frage, ob es nicht geboten wäre, diejenigen zu belangen, die ihren Müll in der Stadt nicht den Regeln entsprechend entsorgen. Es sollte nicht die Allgemeinheit für das Fehlverhalten einzelner in Regress genommen werden.