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Der Fall Marcel Riethig - 28 Vorwürfe und die Frage: "Was ist wirklich passiert?"

Der Landrat Marcel Riethig tritt bei der bevorstehenden Kommunalwahl erneut als Kandidat für das Amt an. Foto mit KI erstellt
Der Landrat Marcel Riethig tritt bei der bevorstehenden Kommunalwahl erneut als Kandidat für das Amt an. Foto mit KI erstellt

Der Fall um den Göttinger Landrat Marcel Riethig ist auch kurz vor der Kommunalwahl 2026 weiterhin sowohl politisch als auch rechtlich hochbrisant. Ausgangspunkt sind zwei Schreiben von Führungskräften der Kreisverwaltung Göttingen vom 23. Februar 2026. Während der Kreistag zunächst nur ein Schreiben mit allgemein gehaltenen Vorwürfen erhielt, wurde dem Niedersächsischen Innenministerium ein zweites Schreiben mit 28 konkreten Einzelvorwürfen übermittelt. Diese betreffen unter anderem Verwaltungsentscheidungen, Personalvorgänge, Vergaben und das Führungsverhalten Riethigs. Dieses Schreiben wurden von 17 Führungskräften unterzeichnet. Eine abschließende rechtliche Bewertung dieser Vorwürfe liegt bislang nicht vor. 

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Zeitpunkt und Vorgehen einmalig

Die Vorwürfe, die zum Teil Vorgänge betreffen, die Jahre zurück liegen, wurden zwei Wochen vor der erneuten Aufstellung von Marcel Riethig als Landratskandidaten erhoben. Auch dieser Umstand wäre nicht weiter beachtlich, wenn die Vorwürfe nicht zeitgleich an die Medien gelangt wären. Während das Innenministerium eine Weiterleitung nachweislich ausschließen kann, da dort der Umgang mit den Akten lückenlos dokumentiert wurde, kann dies die Kreisverwaltung nicht. Die politische Verantwortung für die Weitergabe der Akten an die Medien trägt also die Kreisverwaltung, die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Doch was sind die Motive für ein solches Vorgehen der Beamten?

Erheblicher Teil der Vorwürfe bereits erledigt

Am 17. März 2026 leitete das Innenministerium schließlich ein Disziplinarverfahren gegen Marcel Riethig ein. Bemerkenswert ist, dass Marcel Riethig selbst zuvor die Einleitung eines solchen Verfahrens beantragt hatte. Er wollte damit eine zügige formelle Prüfung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe erreichen und zwar noch vor der Wahl am 13. September, für die er als parteiloser Kandidat der Bürgergemeinschaft Landkreis Göttingen kandidiert.

Nach dem inzwischen vorliegenden Verfahrensstand werden 16 der ursprünglich 28 Punkte nicht weiterverfolgt, weil nach Einschätzung des Ministeriums kein disziplinarrechtlicher Anfangsverdacht besteht oder die Vorgänge anderweitig erledigt sind. Zwei weitere Punkte kamen hinzu. Andere Komplexe wurden ausgesetzt, weil parallel strafrechtliche Ermittlungen laufen.  Das Disziplinarverfahren ist weiterhin offen und wird nach dem bislang bekannten Stand nicht vor der Kommunalwahl am 13. September 2026 abgeschlossen sein. Da Marcel Riethig erneut kandidiert, müssen die Wählerinnen und Wähler über einen vorläufig des Dienstes enthobenen Amtsinhaber entscheiden.  

Was könnte der Grund für den Unmut innerhalb der Kreisverwaltung gegenüber Riethig sein?

Landrat Marcel Riethig hatte seit Ende 2023 Reformen in der Kreisverwaltung vorangetrieben. Geplant waren unter anderem mehr Digitalisierung, organisatorische Straffungen und der Abbau von Leitungsebenen. Viele der Unterzeichner der Beschwerdeschreiben wären von solchen Veränderungen nicht unerheblich betroffen gewesen. Könnte daraus ein konkreter Interessenkonflikt entstanden sein?

Parallel dazu gab es Gespräche über neue politische Mehrheiten im Göttinger Kreistag. Ein mögliches Bündnis von SPD und CDU hätte die seit 15 Jahren bestehende Zusammenarbeit von SPD und Grünen beendet. Dies hätte sowohl Auswirkungen auf die Machtverhältnisse im Kreistag als auch im Kreishaus gehabt. Die drei Verwaltungsvertreter sind als Kreisräte politische Wahlbeamte, die durch den Kreistag gewählt werden. Eine Wiederwahl Ende 2029 wäre dann mit anderen Mehrheit fraglich gewesen.

Wie viel Politik darf Verwaltung machen?

Durch das Vorgehen der Kreisverwaltung wurde in den politischen Prozess der Willensbildung eingegriffen. Die Wahlen am 13. September und der Wahlkampf verlaufen nun anders als ohne diesen Eingriff. War dies beabsichtigt? Verwaltungen müssen sich neutral verhalten.

Eine Prüfung von schwerwiegenden Vorwürfen muss selbstverständlich erfolgen. Wir leben in einem Rechtsstaat. Die Prüfung hat allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu erfolgen. Was also, wenn die Öffentlichkeit eingeschaltet wird? Und Vorwürfe offenbar erst über Jahre hinweg gesammelt werden? Kann es sein, dass hier Eigeninteressen über die Beamtenpflichten gestellt worden sind? Und geschah dies aus politischem Interesse?