Göttingen. Der Fall um den Göttinger Landrat Marcel Riethig bleibt brisant: Entgegen einer zuvor veröffentlichten Darstellung einer regionalen Tageszeitung sind die Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Verdacht einer unbefugten Weitergabe vertraulicher Informationen an die Presse nicht endgültig beendet. Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat mit Schreiben vom 2. September 2026 mitgeteilt, dass die Ermittlungen wieder aufgenommen wurden.
Dem vorausgegangen war eine Beschwerde vom 22. August 2026 gegen einen Einstellungsbescheid vom 10. August 2026. In dem nun vorliegenden Schreiben der Staatsanwaltschaft heißt es ausdrücklich: „Es wird mitgeteilt, dass die Ermittlungen wieder aufgenommen wurden.“ Damit entspricht die Darstellung, das Verfahren sei abschließend eingestellt worden, nicht mehr dem aktuellen Verfahrensstand.
Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht nach bisheriger Darstellung die Frage, wie ein Schreiben, das für das Innenministerium bestimmt gewesen sein soll, an die Presse gelangte. Zu klären ist insbesondere, ob vertrauliche beziehungsweise nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Informationen unbefugt weitergegeben wurden und wer hierfür verantwortlich sein könnte.
Von besonderer Bedeutung ist dabei der zeitliche Ablauf. Die in dem Schreiben enthaltenen Vorwürfe gegen Landrat Marcel Riethig gelangten offenbar an die Öffentlichkeit, bevor eine Stellungnahme oder Gegendarstellung des Betroffenen erfolgen konnte. Dadurch entstand in der öffentlichen Wahrnehmung frühzeitig ein einseitiges Bild der erhobenen Vorwürfe.
Ob die Weitergabe gezielt mit dem Zweck erfolgte, eine Veröffentlichung vor einer möglichen Gegendarstellung zu erreichen, ist Gegenstand der weiteren Aufklärung und darf zum jetzigen Zeitpunkt nicht als erwiesene Tatsache dargestellt werden. Ebenso ist bislang nicht festgestellt, welche Person für eine mögliche Weitergabe verantwortlich war. Die Ermittlungen richten sich daher weiterhin gegen Unbekannt.
Die Wiederaufnahme der Ermittlungen ist zugleich von einer inhaltlichen Bewertung der gegen Riethig erhobenen Vorwürfe zu trennen. Sie bedeutet weder, dass sich ein Verdacht gegen eine bestimmte Person bestätigt hat, noch enthält sie eine abschließende rechtliche Bewertung. Sie zeigt jedoch, dass die Vorgänge um die Weitergabe des Schreibens aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden noch nicht abschließend geklärt sind.