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Tierquälerei in Bad Grund: Belohnung für Hinweise ausgesetzt

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes, Foto Pixabay
Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes, Foto Pixabay

In Bad Grund hat ein skrupelloser Tierquäler eine Katze mit einem Luftgewehr verletzt. Das Projektil musste in einer aufwendigen Operation entfernt werden. Die örtliche Polizei ermittelt derzeit und bittet die Bevölkerung um Hinweise zu dem Vorfall.

Die Tierrechtsorganisation PETA hat eine Belohnung von 500 Euro für sachdienliche Hinweise, die zur Verurteilung des Täters führen, ausgesetzt. Zeugen können sich anonym bei der Polizei oder direkt bei PETA unter der Telefonnummer 0711-8605910 oder per E-Mail melden.

„Die Person, die dieses Tier verletzt hat, muss dringend gefunden werden, bevor weitere Tiere oder Menschen zu Schaden kommen“, sagt Björn Thun von PETA. Solche Angriffe auf Katzen seien leider keine Seltenheit. Fast täglich würden Tiere in Deutschland mit Luftdruckwaffen, Pfeilen oder ätzenden Substanzen misshandelt.

Tierquälerei ist in Deutschland ein strafbares Vergehen. Gemäß §17 des Tierschutzgesetzes kann Tierquälerei mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet werden. Experten warnen zudem vor einem potenziellen Zusammenhang zwischen Gewalt an Tieren und späteren Gewalttaten an Menschen. Laut Studien haben viele bekannte Gewalttäter in der Vergangenheit Tiere misshandelt.

PETA informiert in ihrer Broschüre „Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei“ über diese ernsten Zusammenhänge und fordert schärfere Strafen, um potenzielle Täter abzuschrecken. Tierquälerei sollte von der Gesellschaft nicht länger toleriert werden.