Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI) hat soeben aufgrund zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen ein Disziplinarverfahren gegen den Göttinger Landrat Marcel Riethig eingeleitet. Die Einleitung des Disziplinarverfahrens beschränkt sich auf zwölf ausgewählte Vorwürfe, die gegenüber Herrn Riethig erhoben wurden. Ungeachtet dessen gilt für den Landrat weiterhin die Unschuldsvermutung.
Bezüglich weiterer Vorwürfe sind noch zusätzliche Vorermittlungen erforderlich, ob und inwieweit zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für Dienstvergehen vorliegen. Das Niedersächsische Innenministerium hat sich die Ausdehnung des Disziplinarverfahrens insoweit vorbehalten. Mit Blick auf drei Vorwürfe hat das MI im Rahmen der Vorermittlungen keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen identifizieren können.
Darüber hinaus hat das MI Herrn Riethig mit heutiger Anordnung gem. § 38 Abs. 1 Nr. 2 NDiszG vorläufig des Dienstes enthoben. Hierbei handelt es sich um eine Begleitmaßnahme, der keine wertende Vorfestlegung des disziplinarrechtlichen Ergebnisses zukommt. Sie ist rechtlich nicht als Sanktion, sondern ausschließlich als vorläufige, der Sicherung des ordnungsgemäßen und ergebnisoffenen Verfahrens dienende Maßnahme zu verstehen.
Das MI hat hierzu eine sorgfältige Abwägung vorgenommen. Aufgrund dieser wird die vorläufige Dienstenthebung im Interesse der Ordnung des Dienstbetriebs, zur Gewährleistung der weiteren Ermittlungen und auch unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht gegenüber dem Beamten für erforderlich angesehen. Die vorläufige Dienstenthebung steht zur Vermeidung einer wesentlichen Beeinträchtigung des Dienstbetriebs zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Disziplinarmaßnahme nicht außer Verhältnis.
Es wird um Verständnis gebeten, dass zum laufenden Disziplinarverfahren zum Schutz der Persönlichkeitsrechte des Betroffenen darüber hinaus keine Angaben gemacht werden können.
(Pressemitteilung des Nds. Innenmisteriums)
Update 16:52 Uhr:
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