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Werra-Meißner-Kreis verbietet das Wasserschöpfen

Das Verbot gilt für Bäche, Flüsse und Seen. Foto: Freepik
Das Verbot gilt für Bäche, Flüsse und Seen. Foto: Freepik

Die Pegelstände der Gewässer im Werra-Meißner-Kreis sind wegen der langanhaltenden trockenen Witterung auf kritische Werte gesunken. Vor diesem Hintergrund hat die untere Wasserbehörde des Werra-Meißner-Kreises ein sofortiges Verbot der Wasserentnahme bei Oberflächengewässern (Bäche, Flüsse und Seen) erlassen. Das Verbot gilt für den Gemein-, Anlieger- und Eigentümergebrauch. Dies bedeutet, dass auch das Schöpfen, neben dem Pumpen, von Wasser aus diesen oberirdischen Gewässern für den Gemeingebrauch nicht mehr erlaubt ist. Von diesem Verbot bleibt die Werra als Gewässer erster Ordnung bis auf weiteres ausgenommen.

Kreisbeigeordneter Dr. Philipp Kanzow erklärt: „Angesichts der anhaltenden Trockenheit und der kritischen Wasserstände ist es notwendig, gezielte Maßnahmen zum Schutz der Gewässer zu ergreifen. Das Verbot der Wasserentnahme dient insbesondere dem Erhalt der ökologischen Funktionen unserer Bäche, Flüsse und Seen. Ich bitte die Bevölkerung um Verständnis und um konsequente Beachtung der Regelung.“

Die aktuellen Wetterprognosen lassen für die kommenden Tage keine abflussrelevanten Niederschlagsmengen erkennen. Örtliche Regenereignisse und Gewitter können die Situation nur kurzfristig verbessern, tragen jedoch nicht zu einer Entspannung der Niedrigwasserstände in den Gewässern bei. Die Trockenheit belastet die Wasserführung und führt teilweise schon zu einem kompletten Trockenfallen der Gewässer.

Durch die auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetztes (WHG) erlassene Allgemeinverfügung vom 04.07.2025 sollen die gewässerökologischen Belange und das Wohl der Allgemeinheit geschützt werden. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet. Die aktuelle Allgemeinverfügung ist – ebenso wie die Pressemitteilung – auf der Homepage des Werra-Meißner-Kreises zu finden unter www.werra-meissner-kreis.de/aktuelles