Die Stadt Göttingen führt eine Beherbergungssteuer ein. Eine Mehrheit aus SPD und Grünen stimmte im Rat dafür, Übernachtungen ab 2027 mit 5 Prozent zu belegen; unter 18 Jährige sind ausgenommen. Nach jahrelanger Debatte soll die neue Abgabe den klammen Haushalt entlasten und jährlich mehr als 1,5 Millionen Euro in die Stadtkasse spülen.
Die Branche reagierte prompt: Olaf Feuerstein, Kreisvorsitzender des Hotel und Gaststättenverbands (DEHOGA), zugleich CDU Ratsherr, kündigte rechtliche Schritte gegen den Beschluss an. Das Signal kommt in einer Phase, in der sich die Hotellerie nach der Pandemie spürbar erholt hat: Rund 700.000 Übernachtungen verzeichneten die 33 Beherbergungsbetriebe zuletzt – nahezu 100.000 mehr als noch 2019.
Rückblick und juristische Fallstricke
Göttingen hat Erfahrung mit der Materie – und mit Gerichten: Eine frühere Bettensteuer wurde bereits für rechtswidrig erklärt, die Stadt musste Einnahmen an Hoteliers zurückzahlen. Auslöser waren Probleme bei der steuerlichen Festsetzung, vor allem fixe Beträge je Nacht. Genau solche festen Sätze haben die niedersächsischen Verwaltungsgerichte in Grundsatzurteilen kritisch gesehen, weil sie den Aufwandsteuer Charakter verfehlen und zu Ungleichbehandlungen führen können; das OVG Niedersachsen kippte entsprechende Modelle (u. a. in Lüneburg). Göttingen will daher diesmal prozentual besteuern – und damit juristisch auf der sichereren Seite sein.
Argumente der Befürworter
SPD und Grüne verweisen auf die kommunale Einnahmebasis: Wer die Stadt touristisch nutzt, solle einen angemessenen Beitrag leisten. In früheren Ratsinitiativen der Grünen war bereits eine Abgabe als Baustein zur Haushaltsstabilisierung diskutiert worden. Überdies ist eine Übernachtungsteuer als örtliche Aufwandsteuer grundsätzlich zulässig, sofern die Ausgestaltung rechtssicher ist – das belegen zahlreiche Präzedenzfälle in Deutschland.
Sorge der Hoteliers: Tagungsgeschäft im Fokus
Die Hotelbranche fürchtet Wettbewerbsnachteile gegenüber dem Umland. Besonders Tagungs und Kongressgäste könnten auf Standorte außerhalb der Stadt ausweichen, argumentieren die Betriebe. Der Branchenverband DEHOGA lehnt Bettensteuern seit Jahren grundsätzlich ab und warnt vor zusätzlichen Belastungen für eine Schlüsselbranche der Innenstädte.
Was jetzt kommt
Mit dem Ratsbeschluss ist die politische Weichenstellung erfolgt; nun muss die Verwaltung eine rechtssichere Satzung vorlegen und Verfahren zur Erhebung über die Betriebe implementieren. Juristisch dürfte es zügig zur Klage kommen – nicht zuletzt, weil die Vorgeschichte in Göttingen und die OVG Rechtsprechung die Messlatte hochlegen. Entscheidend wird sein, ob die 5 Prozent Lösungals aufwandsbezogene Steuer konsistent, diskriminierungsfrei und organisatorisch vollziehbar geregelt wird.