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„Ein Rechtsstaat muss auch im politischen Sturm fair bleiben“

Karl-Heinz Mügge ist seit 1995 als Rechtsanwalt und Strafverteidiger tätig. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Steuerstraf- und Wirtschaftsstrafrecht. Darüber hinaus vertritt er Mandanten bundesweit in sämtlichen Bereichen des Strafrechts. Foto Mügge Pischel
Karl-Heinz Mügge ist seit 1995 als Rechtsanwalt und Strafverteidiger tätig. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Steuerstraf- und Wirtschaftsstrafrecht. Darüber hinaus vertritt er Mandanten bundesweit in sämtlichen Bereichen des Strafrechts. Foto Mügge Pischel

Der Göttinger Rechtsanwalt Karl-Heinz Mügge vertritt den vorläufig suspendierten Landrat Marcel Riethig. Im Gespräch erläutert er, welche rechtsstaatlichen Fragen der Fall aufwirft, wie er die regionale Berichterstattung bewertet und warum er eine Aufhebung des Disziplinarverfahrens beziehungsweise zumindest eine unverzügliche Überprüfung seiner Fortführung für geboten hält. Für Marcel Riethig gilt die Unschuldsvermutung. Das niedersächsische Innenministerium betont, dass die Suspendierung keine Vorentscheidung über das Ergebnis des Verfahrens darstellt.

Herr Mügge, was ist aus Ihrer Sicht der entscheidende Punkt im Fall Marcel Riethig?

Der Kern des Falls um Herrn Riethig ist, dass Vorwürfe, politische Bewertungen und eine Feststellung von Dienstvergehen strikt voneinander getrennt werden müssen. Besonders problematisch ist, dass vertrauliche Unterlagen mit den Anschuldigungen an Riethig, die ausschließlich für das Innenministerium bestimmt waren, offenbar zuvor an die Presse gelangt sind. Sollte dies mit dem Ziel geschehen sein, eine Berichterstattung auszulösen, wäre damit in Kauf genommen worden, Herrn Riethig öffentlich zu diskreditieren, bevor er selbst umfassend Stellung nehmen konnte. Ein rechtsstaatliches Verfahren muss dem Betroffenen rechtliches Gehör, Akteneinsicht und eine faire Möglichkeit zur Erwiderung geben. Die öffentliche Debatte darf der rechtlichen Prüfung nicht vorgreifen.

Die Frage, wie vertrauliche Unterlagen aus einem laufenden Vorgang nach außen gelangen konnten, muss deshalb aufgeklärt werden. Nach den vorliegenden Informationen ermittelt die Staatsanwaltschaft hierzu gegen unbekannt. 

Was war bei Entstehung des Verfahrens noch problematisch?

Die zeitliche Abfolge. Zuerst standen massive Vorwürfe im öffentlichen Raum, dann folgten politische Reaktionen und erst danach die umfassende juristische Prüfung. Herr Riethig beantragte selbst ein Disziplinarverfahren, um Akteneinsicht und Aufklärung zu erreichen. Das zeigt: Er wollte sich einer Prüfung nicht entziehen. Ein selbst beantragtes Verfahren darf aber nicht dazu führen, dass ungeprüfte Behauptungen automatisch als belastbare Tatsachen behandelt werden. 

Der Göttinger Landrat will bei der kommenden Kommunalwahl erneut Landrat werden. Foto: BLG

Das Innenministerium sah zureichende Anhaltspunkte. Reicht das nicht aus?

Für die Einleitung eines Verfahrens gelten andere Maßstäbe als für die Feststellung eines Dienstvergehens. Anfangs wurden zahlreiche Anschuldigungen erhoben; das Ministerium verfolgte davon zunächst zwölf weiter, während einzelne Punkte bereits entkräftet wurden. Gerade deshalb muss fortlaufend geprüft werden, ob der verbleibende Verdacht die weitreichenden Maßnahmen noch trägt. Eine Suspendierung ist kein Instrument politischer Vorsorge, sondern ein schwerer Eingriff in das Amt eines unmittelbar gewählten Landrates. 

Warum halten Sie eine Aufhebung des Disziplinarverfahrens für notwendig?

Ein Disziplinarverfahren soll Vorwürfe geordnet und rechtsstaatlich prüfen und kann in einer aufgeheizten Situation zunächst auch dazu beitragen, auf beiden Seiten für Ruhe zu sorgen.Eine Aufhebung des Disziplinarverfahrens wäre dann geboten, sobald sich kein hinreichend konkreter Verdacht eines disziplinarrechtlich relevanten Dienstvergehens mehr feststellen lässt. Mindestens notwendig ist eine unverzügliche, ergebnisoffene Neubewertung jedes einzelnen Vorwurfs. Es darf nicht genügen, dass Anschuldigungen einmal erhoben wurden. Fallen wesentliche Vorwürfe weg oder beruhen Darstellungen auf unvollständigen Akten, muss das auch Konsequenzen für das gesamte Verfahren und für die Suspendierung haben.

Das Verfahren soll doch gerade klären, was stimmt?

Natürlich. Ermittlungen können auch entlasten. Aber ein Disziplinarverfahren darf nicht zum zeitlich unbegrenzten Schwebezustand werden. Nach aktueller Berichterstattung soll es voraussichtlich nicht vor der Landratswahl im September 2026 abgeschlossen sein; bei einer Wiederwahl bliebe Herr Riethig zunächst suspendiert. Damit hat die Verfahrensdauer unmittelbare demokratische Folgen. 

Für den Fall einer Wiederwahl muss deshalb aus Sicht der Verteidigung neu geprüft werden, ob noch ein ausreichendes öffentliches Interesse an der Fortführung des Disziplinarverfahrens besteht. Eine Wiederwahl ersetzt zwar keine juristische Prüfung, sie kann bei der Bewertung von Verhältnismäßigkeit und öffentlichem Interesse aber nicht bedeutungslos sein. Bleibt kein tragfähiger disziplinarrechtlicher Vorwurf bestehen, sollte das Verfahren aufgehoben und die vorläufige Suspendierung beendet werden.

Was kritisieren Sie am Umgang mit der Suspendierung?

Der Zeitpunkt unmittelbar vor einer Kreistagssitzung, in der ebenfalls über eine Suspendierung beraten werden sollte, wirft Fragen auf. Rechtlich entscheidend ist jedoch nicht die politische Dramaturgie, sondern ob die gesetzlichen Voraussetzungen konkret vorlagen und sauber dokumentiert wurden. Die vorläufige Dienstenthebung darf nicht den Eindruck vermitteln, die Schuldfrage sei schon beantwortet. Das Ministerium selbst hat ausdrücklich das Gegenteil erklärt. 

Wie bewerten Sie die regionale Presseberichterstattung?

Die regionale Presse hatte das Recht und die Pflicht, über den Konflikt zu berichten. Kritisch wird es, wenn aus vertraulichen Unterlagen einzelne Vorwürfe herausgelöst werden, während entlastende Zusammenhänge fehlen oder der Betroffene noch keine vollständige Stellungnahme abgeben kann. Positiv ist, dass spätere Berichte auch die Verteidigung, die bereits entkräfteten Vorwürfe und die fortgeltende Unschuldsvermutung aufgegriffen haben. Journalistische Sorgfalt verlangt aber von Anfang an eine klare Trennung zwischen Beschuldigung, Verdacht und bewiesener Tatsache. 

Haben die Medien Marcel Riethig vorverurteilt?

Das lässt sich nicht pauschal für alle Redaktionen sagen. Die frühe Wucht der Berichterstattung konnte aber eine faktische Vorverurteilung erzeugen – unabhängig davon, ob einzelne Artikel juristisch korrekt formuliert waren. Begriffe wie Machtmissbrauch, Vetternwirtschaft oder „Klima der Angst“ prägen das öffentliche Bild. Werden solche Vorwürfe häufig wiederholt, bleibt bei vielen Menschen der Eindruck, sie seien bereits erwiesen. Das sind sie bislang nicht. 

Welche Rechte stehen einem suspendierten Landrat zu?

Auch ein kommunaler Wahlbeamter hat Anspruch auf rechtliches Gehör, vollständige Kenntnis der gegen ihn erhobenen Vorwürfe, Akteneinsicht, anwaltliche Vertretung und eine unparteiische Prüfung. Hinzu kommt die besondere demokratische Dimension: Ein Landrat erhält sein Amt unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern. Das schützt ihn nicht vor Kontrolle, erhöht aber die Anforderungen an Transparenz, Verhältnismäßigkeit und eine zügige Entscheidung.

Welche Rolle spielt die Landratswahl am 13. September 2026?

Die Wahl ersetzt keine juristische Prüfung. Umgekehrt darf ein nicht abgeschlossenes Verfahren die demokratische Entscheidung nicht ohne zwingenden Grund entwerten. Herr Riethig kann kandidieren; nach Angaben des Ministeriums könnte er bei fortdauernder Suspendierung das Amt jedoch zunächst nicht ausüben. Diese ungewöhnliche Situation zeigt, warum eine schnelle und rechtssichere Klärung notwendig ist. 

Warum sprechen Sie in diesem Zusammenhang von Zivilcourage?

Zivilcourage bedeutet nicht, sich blind auf eine Seite zu stellen. Sie bedeutet, auch bei großem öffentlichem Druck auf rechtsstaatlichen Regeln zu bestehen. Wer fordert, Vorwürfe sorgfältig zu prüfen, schützt nicht nur Marcel Riethig. Er schützt jeden Menschen davor, durch Anschuldigungen, politische Mehrheiten oder mediale Dynamik vorverurteilt zu werden. Es braucht Mut, zwischen der berechtigten Aufklärung und einer öffentlichen Verurteilung ohne abschließenden Nachweis zu unterscheiden.

Was erwarten Sie jetzt vom Innenministerium, von der Politik und von der Öffentlichkeit?

Vom Ministerium erwarte ich eine beschleunigte, streng sachliche Prüfung und eine nachvollziehbare Neubewertung der Suspendierung. Von der Politik erwarte ich Zurückhaltung, solange keine belastbare Entscheidung vorliegt. Und von den Medien erwarte ich, dass sie Entlastendes mit derselben Aufmerksamkeit behandeln wie ursprüngliche Anschuldigungen. Sollte sich kein tragfähiger disziplinarrechtlicher Vorwurf bestätigen, müssen das Verfahren und die vorläufige Dienstenthebung beendet werden. Ein Rechtsstaat beweist seine Stärke nicht dann, wenn er unter öffentlichem Druck schnell urteilt, sondern wenn er gerade im politischen Sturm fair bleibt.