Für die Kreishäuser des Landkreises Göttingen an den Standorten Göttingen und Osterode am Harz gelten ab dem 02. Januar 2026 geänderte Regelungen für den Zugang über die Haupteingänge. Die Haupteingänge sind künftig montags bis donnerstags bis 16:00 Uhr sowie freitags bis 12:00 Uhr geöffnet.
Bürger*innen, die nach der Schließung der Kreishäuser einen Termin vor Ort wahrnehmen möchten, können weiterhin in die Gebäude gelangen. Für die persönliche Kontaktaufnahme mit den zuständigen Ansprechpersonen sind hierfür die Gegensprechanlagen zu nutzen:
- am Standort Göttingen am barrierefreien Haupteingang des Kreishauses Göttingen
- am Standort Osterode am Harz am barrierefreien Nebeneingang (Parkplatzseite) des Kreishauses.
Der Landkreis Göttingen weist zudem darauf hin, dass Termine nach Möglichkeit innerhalb der Servicezeiten vereinbart werden sollten. In einigen Bereichen ist eine Online-Terminbuchung bereits möglich.