Im Jahr 2026 treten in Deutschland zahlreiche Änderungen in Kraft, die verschiedene Lebensbereiche betreffen – von Familienleistungen über Lohn und Beschäftigung bis hin zu Steuern und sozialer Absicherung. Besonders Familien dürfen sich auf finanzielle Anpassungen einstellen: Das Kindergeld steigt zum 1. Januar 2026 von derzeit 255 Euro auf 259 Euro pro Monat und Kind. Parallel dazu wird der Kinderfreibetrag auf 6.828 Euro pro Jahr angehoben, wobei pro Elternteil jeweils 3.414 Euro angesetzt werden. Für Haushalte mit Kindern ergibt sich dadurch eine spürbare Veränderung im steuerlichen Grundrahmen, da Finanzämter wie bisher automatisch prüfen, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag im Einzelfall günstiger ausfällt.
Auch im Bereich Arbeit und Beschäftigung kommt es zu Neuerungen. Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Damit verbunden steigt auch die Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigungen: Die Minijob-Grenze liegt ab 2026 bei 603 Euro monatlich. Diese Anhebung folgt dem bekannten Prinzip, dass die Grenze proportional an den Mindestlohn gekoppelt ist. Für viele geringfügig Beschäftigte – darunter häufig Studierende, Rentnerinnen und Rentner sowie Menschen mit einem Nebenjob – ändert sich dadurch der mögliche monatliche Zuverdienstrahmen.
Im System der Sozialversicherungen ergeben sich ebenfalls Anpassungen. Die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung werden 2026 erhöht, sodass höhere Einkommen künftig in größerem Umfang beitragspflichtig sind. Ein ähnlicher Effekt ergibt sich in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung: Auch hier steigt die Bemessungsgrenze, was für Versicherte mit entsprechend hohen Einkommen zu einer höheren Beitragslast führen kann. Für Beschäftigte unterhalb dieser Einkommensschwellen ergeben sich durch die geänderten Obergrenzen hingegen keine Veränderungen.
Darüber hinaus werden auch steuerliche Werte neu festgelegt. Zu den Anpassungen zählt unter anderem der allgemeine steuerliche Grundfreibetrag, der im Rahmen der Einkommensteuer die Höhe des steuerfreien Existenzminimums widerspiegelt. Zusammen mit dem höheren Kinderfreibetrag ergibt sich somit eine geänderte steuerliche Ausgangslage für zahlreiche Haushalte.
Weitere Auswirkungen betreffen Personengruppen, die auf ergänzende oder bedarfsorientierte Leistungen angewiesen sind. Änderungen bei Freibeträgen oder Einkommensgrenzen können sich auf die Berechnung von Sozialleistungen auswirken, etwa im Bereich des Bürgergelds oder anderer einkommensabhängiger Unterstützungsleistungen. Die genauen Auswirkungen ergeben sich jeweils aus den bundesrechtlichen Anpassungen der Einkommens- und Vermögensgrenzen, die an die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden. Auch Studierende und Beschäftigte im Übergangsbereich erhalten durch die angehobenen Minijob-Regeln indirekte Änderungen, da sich die Zuverdienstmöglichkeiten verändern. Studierende, die neben dem Studium geringfügig arbeiten, können ab 2026 monatlich etwas mehr verdienen, ohne die Minijob-Grenze zu überschreiten.