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Abschiebung darf keine Härte darstellen

Heiner J. Willen zum vierten Mal in Härtefallkommission berufen

Die Härtefallkommission ist ein Gremium mit Sitz im Niedersächsischen Innenministerium. Es eröffnet Menschen ohne EU-Staatsangehörigkeit eine letzte Möglichkeit, ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu bekommen. Voraussetzung ist, dass im Vorfeld eine Abschiebung angeordnet worden ist. Neben einer Vorsitzenden gehören der Kommission neun Mitglieder an.

Jetzt ist Heiner J. Willen von Innenminister Boris Pistorius erneut für weitere drei Jahre in die Kommission berufen worden. Drei Amtszeiten liegen bereits hinter ihm. Neun Jahre, die seinem Engagement ein stabiles Fundament gegeben haben. „Ich setze mich für ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in unserem Land ein, wenn mir deutlich wird, dass eine Abschiebung ins Heimatland eine besondere Härte für einen einzelnen Flüchtling oder eine gesamte Familie darstellen würde“, erläutert der 70-jährige Emsländer. 

Persönliche Besuche ergänzen Aktenlage

Jedes Mitglied der Kommission bekommt einen Fall, in den es sich einarbeitet, ihn beschreibt und einschätzt. Eine geheime Abstimmung und Übermittlung des Ergebnisses an den Innenminister erfolgt anschließend. Willen macht sich auch persönlich ein Bild von der Situation, die er zugewiesen bekommt. So sei es möglich, der Kommission nicht nur aus der Aktenlage, sondern auch aus persönlicher Kenntnis zu berichten. „Wir bekommen eine oft bereits umfangreiche Akte mit behördlicher und ärztlicher Korrespondenz sowie Listen von Unterstützern. Das gibt mir ein erstes Bild. Das zweite verschaffe ich mir beim Besuch der Antragsteller an ihrem Wohnort.“ So könne er vor der Kommission einen Fall mit anderen Augen darstellen.

Arbeitslos wegen Corona: Individuelle Lösungen finden

An dieser Stelle gibt Heiner J. Willen Einblick in seine Arbeit: „Wie soll man über einen jungen Mann entscheiden, der abgeschoben werden soll und der aus einem Land stammt, in das abgeschoben werden kann? Er arbeitete in einer Pizzeria, ist nun wegen Corona arbeitslos und von Transferleistungen abhängig. Eigentlich müsste er abgeschoben werden.“

Die wirtschaftliche Unabhängigkeit ist eines der Kriterien, die vor Abschiebung bewahren können. Hier konnte der junge Mann den Auslöser seiner Abschiebung – Corona – nicht beeinflussen und wurde arbeitslos. Dieses Beispiel zeigt, dass es für die Härtefallkommission möglich ist, individuelle Lösungen zu finden. Denn man einigte sich darauf, dass eine ­selbständige Finanzierung ab einem bestimmten Datum wieder möglich ist.

„Eine Abschiebung wäre aufgrund der Umstände die er nicht beeinflussen konnte, eine besondere Härte. In seinem Heimatland hätte er keine Perspektive“, so Heiner Willen abschließend. Dies zeige ihm, dass seiner Erfahrung nach gesetzliche Bestimmungen nicht alle persönlichen Gegebenheiten berücksichtigen können. (hwg)