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Artikelfoto Durch Innenstadtblitzer sollen unerlaubte Einfahrten vermieden werden. Bild: unsplash.

Achtung Blitzeralarm!

Innenstadtblitzer als Modellprojekt für die Göttinger Fußgängerzone.

Das Modellprojekt zur Vermeidung unerlaubter Einfahrten in die Fußgängerzone der Göttinger Innenstadt startet voraussichtlich im August 2024 in den Testbetrieb. Eine Inbetriebnahme ist für Ende 2025 geplant. Mit den sogenannten Innenstadtblitzern beschreitet die Stadt Göttingen neue Wege, um die Sicherheit und Aufenthaltsqualität in der Fußgängerzone zu steigern. 

 

Durchfahrten durch die Fußgängerzone, für die es keine Berechtigung gibt, sollen dabei konsequent geahndet werden. Die Umsetzung des Modellprojekts wird durch einen Sondererlass des Landes Niedersachsen ermöglicht. Die neue Regelung soll dann folgendermaßen funktionieren:

Die analogen Durchfahrtsgenehmigungen werden um digital auslesbare Karten ergänzt, die an den Einfahrten in die Fußgängerzone automatisch erkannt werden. Wenn ein Fahrzeug ohne Durchfahrtsgenehmigung einfährt, löst eine Blitzeranlage aus und der Verstoß wird geahndet. Die Anlagen sollen dabei so positioniert werden, dass alle Einfahrtswege in die Fußgängerzone abgedeckt sind. Nach derzeitigem Stand des Projekts sollen es zwölf Standorte werden. Bevor die Anlagen in der Innenstadt installiert werden, soll ab August 2024 ein technischer Testbetrieb auf dem Baubetriebshof stattfinden.

 

Inbetriebnahme für Ende 2025 geplant

Bei einem erfolgreichen Testbetrieb ist die Inbetriebnahme der Innenstadtblitzer für Ende 2025 geplant. Der Sondererlass des Landes gilt zunächst für fünf Jahre. Danach stünde für eine Fortführung eine weitere Entscheidung auf Landesebene an. Göttingen startet das Modellprojekt mit dem Ziel einer langfristigen Lösung, plant aber aufgrund der Gesetzeslage vorerst für eine fünfjährige Betriebsphase in der Fußgängerzone.

Oberbürgermeisterin Petra Broistedt erläutert: „Mit dem Testbetrieb sind wir auf der Zielgeraden. Wer unerlaubt in die innerste City einfährt, muss künftig mit einer Geldbuße rechnen. Das Projekt bringt uns der autoarmen Innenstadt ein Stück näher. Das bedeutet mehr Lebensqualität in der Fußgängerzone 1 und 2.“

 

Neben Interessent*innen für individuelle Durchfahrtsgenehmigungen gibt es weitere Bedarfsgruppen, die keine individuellen Durchfahrtsgenehmigungen beantragen müssen. Dies gilt zum Beispiel für die in der Innenstadt verkehrenden Linienbusse, sowie Einsatz- und Rettungskräfte. Um für diese Gruppen weiterhin eine störungsfreie Durchfahrt durch die Göttinger Innenstadt zu gewährleisten, wird die Stadtverwaltung auch für deren Fahrzeuge digital auslesbare Karten zur Verfügung stellen. Parallel zum Testbetrieb werden hierzu jeweils Gespräche geführt werden.

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität am Donnerstag, 20. Juni 2024, wurde der aktuelle Stand des Modellprojekts zur Vermeidung unerlaubter Einfahrten in die Fußgängerzone präsentiert.