Betrugsversuch via "WhatsApp" - Polizei gibt Tipps
Wegen eines Betrugsversuchs über die Messenger-Plattform "WhatsApp" ermitteln aktuell die Beamten des Kommissariats für Betrugsfälle der Kriminalpolizei in Eschwege.Am gestrigen Mittwoch erhielt eine 68-jährige Frau aus Großalmerode um kurz vor 12.00 Uhr eine WhatsApp-Textnachricht von einer ihr unbekannten Telefonnummer. Die betreffende Textnachricht
"Hallo Mama, mein Handy ist kaputt. Das ist meine neue Handynummer. Speichere sie ab, die alte kannst du löschen"
erweckte bei der Frau zunächst den Anschein, dass es sich bei dem Absender um einen Familienangehörigen handeln könnte. Der Zusatz, dass der Verfasser der Textnachricht nicht auf seine Daten zurückgreifen könne, aber dringend zwei Rechnungen in einer Gesamthöhe von knapp 3700.-Euro bezahlen müsse und die beigefügten Bankdaten für eine Überweisung, ließ die Frau und einen Familienangehörigen im gleichen Haushalt allerdings hellhörig werden. Auf Nachfrage der Seniorin, ob es sich bei der Absenderin um die Tochter "Claudia" handele, bejahte dies die unbekannte Person per Textnachricht. Tatsächlich existiert eine Person dieses Namens in der Familie aber gar nicht, so dass in dem Fall klar wurde, dass hier offenbar Betrüger am Werk sind. Nachdem die Frau zudem parallel die in Frage kommenden Familienangehörigen kontaktierte und diese erklärten, dass mit ihren Handys alles in Ordnung sei, waren auch die letzten Zweifel an dem Betrugsversuch beseitigt, so dass die 68-Jährige letztlich die Polizei einschaltete.
Tipps:
-Seien Sie misstrauisch, wenn sich Personen am Telefon oder über Messenger-Dienste (WhatsApp o.ä.) als Verwandte oder Bekannte ausgeben, insbesondere dann, wenn mit der Kontaktaufnahme finanzielle Forderungen verknüpft sind.
-Seien Sie grundsätzlich misstrauisch gegenüber Geldforderungen egal, ob per Post, per E-Mail, Telefon oder Messenger-Dienste
-Lassen Sie sich von der Kontaktperson nicht bedrängen oder unter Druck setzen. Überprüfen Sie die Angaben und halten Sie insbesondere bei finanziellen Forderungen vorher mit Familienangehörigen Rücksprache.
-Der Hinweis auf ein kaputtes Handy hat nicht zwangsläufig auch einen Wechsel der Rufnummer zur Folge. In aller Regel kann die bekannte Rufnummer behalten werden auch bei einem neuen Endgerät.
-Wenn Sie von Ihnen bekannten Personen unter einer unbekannten Nummer kontaktiert werden, speichern Sie die Nummer nicht automatisch ab
-Fragen Sie bei den Ihnen bekannten Personen (Tochter/ Sohn o.ä.) unter der alten bekannten Nummer nach
-Achten Sie auf die Sicherheitseinstellungen Ihrer Nachrichtendienste
-Informieren Sie Ihre (älteren) Angehörigen über die Betrugsmasche
-Informieren Sie sofort die Polizei, wenn Ihnen eine Kontaktaufnahme verdächtig vorkommt: über die jeweilige Amtsleitung oder per Notrufnummer 110 und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.