Bewerberinnen und Bewerber für die Schöffenwahl 2023 gesucht
Pressemitteilung der Stadt Hann. Münden (Mathias Simon):
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen in allgemeinen Strafsachen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in Hann. Münden Personen, die an den Strafgerichten (Amts- und Landgericht) als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die u.a. die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise auswerten, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können.
Für das Amt einer Schöffin bzw. eines Schöffen braucht es Verantwortungsbewusstsein, da durch Urteil in das Leben eines anderen Menschen eingegriffen wird. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten.
Ein entsprechendes Bewerbungsformular sowie die Bewerbungskriterien für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen kann von der Internetseite der Stadt Hann. Münden unter www.hann.muenden.de/schoeffenwahl2023 heruntergeladen bzw. entnommen werden.
Das ausgefüllte Formular ist mit persönlicher Unterschrift möglichst umgehend an folgende Adresse zu richten:
Stadt Hann. Münden
FD 3.7/Schöffenwahl 2023
Böttcherstraße 3
34346 Hann. Münden