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Artikelfoto ASB / Antje Schumacher

Corona-Testzentrum in Hann. Münden startet

In Hann. Münden gibt es seit dem 29. März für Bürger die Möglichkeit sich kostenlos auf Corona testen zu lassen.

Ab diesem Montag können Termine im Zentrum im Bahnhof gebucht werden

Seit Inkrafttreten der neuenTestverordnung des Bundes vom 8. März haben Bürger, Arbeitnehmer und Kontaktpersonen Anspruch, sich auf das Coronavirus testen zu lassen. Sie können sich in den Testzentren mindestens einmal wöchentlich – in Abhängigkeit der Testkapazitäten - kostenfrei testen lassen. „Wenn Sie zu dem berechtigten Personenkreis zählen, können Sie nach Terminvereinbarung diese kostenfreie Option wählen“, teilt die Stadt Hann. Münden zusammen mit der Wirtschaftsförderung mit. Denn auch in Hann. Münden wird jetzt ein Testzentrum am Bahnhof eröffnet, das der ASB-Kreisverband Göttingen-Land ab diesem Montag in den dortigen Bistro-Räumlichkeiten vom Betreiber des Mündener Bahnhofs Peter Schüller zeitweilig übernimmt. 

Um dort getestet zu werden, muss im Vorfeld ein Termin online unter www.testzentrum-muenden.de gebucht werden. Weitere Informationen zum Ablauf erhalten Interessierte auf der Homepage des Testzentrums oder beim ASB unter 05541/9052-0. Die Idee für das Corona-Testzentrum Hann. Münden ist am 11. März entstanden. An diesem Tag hat Hann. Mündens Bürgermeister Harald Wegener gemeinsam mit dem Wirtschaftsförderer Tobias Vogeley eine Videokonferenz zum Thema „Coronatest in Hann. Münden“ angeboten. Der Teilnehmerkreis bestand aus Fachleuten, die das Gesundheitswesen in der Region unterstützen. Als Ergebnis wurde noch am gleichen Abend das Bistro im Bahnhof als Testzentrum vorgeschlagen. Peter Schüller sagte spontan zu, das Bistro für drei Monate - gegebenenfalls auch länger - zur Verfügung zu stellen. 

Die Verantwortung für den Betrieb des Testzentrums in Münden übernimmt der ASB-Kreisverband GöttingenLand mit Geschäftsführer Nils Borcherding. Er wird das fachkundige Personal zur Verfügung stellen.

Diese Personen sind berechtigt sich testen zu lassen

Der kostenfreie Test auf Basis der Coronavirus-Testverordnung (TestV) des Bundes ist, in Abhängigkeit der Testkapazitäten, verfügbar für: 

- Bürgertestung (mindestens) einmal wöchentlich für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
- Mitarbeiter von nichtärztlichen Praxen oder Einrichtungen, wie zum Beispiel Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten, Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie oder Ähnliches (Testung wöchentlich möglich)
- Kontaktpersonen mit Erstkontakt nach Aufforderung durch das Gesundheitsamt
- Personen, die über die Corona-Warn-App eine Warnmeldung "Erhöhtes Risiko" erhalten haben
- Schüler mit Schulkontakt zu positiv getesteten Schülern, sog. "Clusterschüler"
- Haushaltsangehörige von SARS-CoV-2-Infizierten