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Artikelfoto Sobald die Straßenverhältnisse winterlich sind, müssen Winterreifen aufgezogen sein. Foto zVg.

Die häufigsten Bußgelder im Winter

Im Winter gibt es beim Autofahren einiges zu beachten, um Bußgelder zu vermeiden.

Los geht es schon vor der Fahrt: Das Auto muss vor dem Start vollständig von Eis und Schnee befreit sein. Nur ein Guckloch frei zu kratzen, reicht nicht. 
Hat man nicht die komplette Rundumsicht, kann es nicht nur gefährlich werden, es droht auch ein Bußgeld von zehn Euro. Auch das Dach und die Motorhaube müssen vom Schnee befreit sein, sonst wird es durch herabfallenden Schnee während der Fahrt vor allem für den Folgeverkehr gefährlich. Hier wird ein Bußgeld von 25 Euro fällig. Übrigens: Ist das Kennzeichen wegen Schnee nicht gut lesbar, sollte dies auch freigemacht werden, denn sonst droht ein Bußgeld von fünf Euro. Das Warmlaufenlassen des Motors ist zwar beliebt, aber verboten. Es ist nicht nur schlecht für die Umwelt, sondern führt auch zu einem Bußgeld wegen unnötigen Lärms und vermeidbaren Belastungen für die Umwelt in Höhe von bis zu 80 Euro. In Deutschland gibt es zwar keine generelle Winterreifenpflicht, aber eine situative: Sobald die Straßenverhältnisse winterlich sind, müssen Winterreifen aufgezogen sein. Fährt man ohne sie und wird dabei erwischt, drohen ein Bußgeld von 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Auch der Halter kann dann mit 75 Euro plus Punkt belangt werden.