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Diese Leistungen sollte die Autoversicherung beinhalten

Wer bei der Autoversicherung Geld sparen möchte, sollte deshalb bei einem Wechsel der Police nicht auf einen guten Versicherungsschutz verzichten.

Schäden könnten sonst schnell zum finanziellen Risiko werden, warnt der ADAC.

Unbedingt beinhalten sollte die neue Versicherung laut ADAC folgende Leistungen: eine Kfz-Haftpflicht mit 100 Millionen Euro Deckungssumme für Sachschäden sowie 15 Millionen Euro je geschädigter Person, einen erhöhten Haftpflichtschutz für Mietwagenschäden im europäischen Ausland sowie die Schadensregulierung bei Unfällen mit Tieren aller Art.

Zudem sollten Folgeschäden von Marderbissen abgedeckt sein und der Schutz bei grober Fahrlässigkeit nicht eingeschränkt werden.

Autofahrerinnen und Autofahrer, die ein Elektro- oder Hybridfahrzeug besitzen, sollten beim Versicherungsabschluss darauf achten, dass spezielle Leistungen 
für diese Fahrzeuggattung enthalten sind, rät der Automobilclub. 
So sollten Schäden an Kabeln, der Ladeinfrastruktur und dem Akku mitversichert sein.

Stichtag für den Versicherungswechsel ist der 30. November – bis dahin muss die alte Police gekündigt sein. Das Portal «Finanztip.de» rät deshalb, spätestens 
Anfang November die Preise zu vergleichen und ein günstiges Angebot abzuschließen. 

Übernimmt der neue Versicherer die Kündigung des Altvertrags nicht, sollte dieser erst gekündigt werden, wenn der neue Versicherungsschein vorliegt. (dpa)