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Artikelfoto Bild: Pixabay

Es ist soweit! – Der Heizkostenzuschuss für private Haushalte ist da

Das Land Hessen schaltet am 04.05.2023 eine Online-Plattform frei, in der ein Heizkostenzuschuss für private Haushalte beantragt werden kann.

Dabei geht es diesmal nicht, wie bei dem letzten Zuschuss, um Erdgas und Strom, sondern um alle nicht leitungsgebundenen Energieträger, wie Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Hackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle. Einen entsprechenden Antrag können Privathaushalte und Vermieter oder Wohnungseigentumsgemeinschaften nach Wohnungseigentumsgesetz stellen. Bei der Antragstellung werden die Rechnungen vom 01.01.2022 bis 01.12.2022 zu Grunde gelegt. Diese werden mit den Referenzpreisen für die vom Programm umfassten Energieträger aus dem Vorjahr verglichen. Bund und Länder haben dazu für 2021 gemeinsam Referenzpreise ermittelt. Haben sich die Kosten mindestens auf das Doppelte erhöht, werden 80 % der Mehrkosten erstattet. Dabei gibt es einen Maximalwert von 2000 Euro pro Haushalt. Voraussetzung ist ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro. Weitere Informationen zur Antragstellung, die online über das zentrale Antragsportal der Finanzkasse Hamburg erfolgt, gibt es unter folgendem Link: https://hessen.de/presse/haertefallantraege-energiekosten-antragsverfahren-startet