Europaweite ROADPOL Kontrollwoche Truck and Bus"
Im Rahmen der europaweiten "ROADPOL" -Kontrollwoche "Truck and Bus" haben Experten der Regionalen Kontrollgruppe (RKG) der PD Göttingen am Donnerstag (10.02.22) auch Fahrzeuge auf dem Parkplatz "Leineholz-Ost" an der A 7 überprüft.Mit der Kontrollwoche „Truck and Bus“ vom 07. bis 13. Februar starten die insgesamt 10 europaweiten Kontrollwochen 2022 des Netzwerks der europäischen Verkehrspolizeien ROADPOL.
25 europäische Länder haben ihre Teilnahme zugesagt, ebenso wie 13 deutsche Bundesländer.
Die Kontrollen finden in Zusammenarbeit mit der Tacho Working Group (TWG) statt, einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von ROADPOL und ECR (Euro Contrôle Route). Die TWG ist insbesondere auf Manipulationen an den EG-Kontrollgeräten, den sogenannten Fahrtenschreibern, spezialisiert. Die EG-Kontrollgeräte zeichnen neben den Lenk- und Ruhezeiten der LKW- und Busfahrer auch die Geschwindigkeit auf.
Im Rahmen einer Kooperation mit der European Labor Authority (ELA) finden in mehreren europäischen Ländern die Polizeikontrollen „Truck and Bus“ zusammen mit den jeweiligen nationalen Arbeitsschutzbehörden statt. Die ELA ist an die Europäische Kommission angegliedert und initiiert auch grenzübergreifende Kontrollen mit Schwerpunkt „Arbeitsbedingungen von Fahrerinnen und Fahrern / Lenk- und Ruhezeiten“
Auch in Rheinland-Pfalz wird eine mit der ELA abgestimmte Kontrollstelle betrieben. Neben Kontrolleuren der Polizeipräsidien Koblenz und Trier werden Vertreter der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (Gewerbeaufsicht), der Zoll sowie Besucher von Arbeitsschutzbehörden aus Litauen, der Slowakei und Malta anwesend sein.
Volker Orben, ROADPOL Präsident und Leiter der deutschen Geschäftsstelle ROADPOL: „Polizeikontrollen gemeinsam mit der Gewerbeaufsicht und dem Zoll sind in Deutschland bereits langjährig geübte Praxis. Für die Polizeien in Europa steht bei LKW- und Buskontrollen in erster Linie die Überprüfung der aktuellen Sicherheit von Fahrerinnen / Fahrern sowie Fahrzeugen am Kontrollort im Fokus. Dabei wird beispielsweise kontrolliert, ob die Fahrerin/ der Fahrer die Lenkzeiten eingehalten hat und nicht übermüdet ist. ELA bzw. die nationalen Arbeitsschutzbehörden haben darüber hinaus insbesondere die arbeitsrechtlichen Vorschriften bis hin zur illegalen Beschäftigung beim gewerblichen Personen- und Güterverkehr im Auge. Die EG-Kontrollgeräte sind wichtige Kontrollgrundlage sowohl für die Polizei als auch für die Arbeitsschutzbehörden. Gemeinsame Kontrollen dienen somit sowohl der Sicherheit des Straßenverkehrs als auch der Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen im europäischen Transportgewerbe.“
Kontrolliert werden Fahrerinnen und Fahrer des Gewerblichen Güterverkehrs wie auch des Busreiseverkehrs im Hinblick auf die Einhaltung europaweit geltender Sozialvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten). Nur wer fit und ausgeschlafen ist, kann sicher am Straßenverkehr teilnehmen.
Aber auch die richtige Ladungssicherung und die vorschriftsmäßige Ausstattung speziell der Reisebusse (Nothämmer, funktionierende elektrische Türen) werden kontrolliert. Gerade Unfälle mit Lkw oder Reisebussen haben oftmals schwerwiegende Folgen. Daher stehen auch die missbräuchliche Nutzung von elektrischen Geräten wie Smartphone und Tablets im Fokus der Kontrollmaßnahmen.
Die seit Jahren anhaltend hohe Beanstandungsquote von über 30 % zeigt, dass stete Kontrollen im Bereich des Güterverkehrs notwendig sind.
2021 wurden in den vier ROADPOL Kontrollwochen „Truck and Bus“ (Februar, Mai, Juli, Oktober) in Deutschland 34.461 Lkw kontrolliert. Davon wiesen 11.449 Fahrzeuge Mängel auf (4.561 technische Mängel) und 2.897 musste die Weiterfahrt verboten werden (2.443 aufgrund unsicherer Ladung).
1.536 Geschwindigkeitsverstöße wurden festgestellt. 47 Fahrer und Fahrerinnen standen unter dem
Einfluss von Alkohol, 40 unter dem Einfluss von Drogen. In 108 Fällen wurden Manipulationen am digitalen Kontrollgerät festgestellt. Im Rahmen der Kontrollen wurden zudem 600 Gefahrguttransporter und 133 Abfalltransporter kontrolliert.
Bei den Kontrollen der Reisebusse lag die Beanstandungsquote bei 22 %.
580 Busse wurden kontrolliert, 130 davon wiesen Mängel auf (davon 53 technische Mängel). 39 Bussen wurde die Weiterfahrt verboten (18 aufgrund von Überladung). 35 mal wurde die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit überschritten. Erfreulicherweise wurden keine Fahrerinnen / Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen festgestellt.
ROADPOL wurde durch die Verkehrspolizeien Europas gegründet mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit in Europa zu verbessern und die Zahl der im Straßenverkehr getöteten oder schwer verletzten Personen nachhaltig zu senken.
Hier einige herausragende Beispiele:
Ein 24-jähriger Fahrzeugführer eines Klein-LKW beförderte Möbelteile aus den Niederlanden nach Süd-Niedersachsen. Bei der Kontrolle des Fahrzeuges wurde festgestellt, dass eine Beeinflussung durch berauschende Mittel vorlag. Ein Schnelltest verlief positiv, eine Blutprobenentnahme wurde auf der Wache der Autobahnpolizei durchgeführt. Dem Fahrzeugführer wurde die Weiterfahrt vorläufig untersagt.
Ein Sattelzug wurde im Rahmen der Kontrolle hinsichtlich der technischen Vorschriften für Bereifung und Bremsen überprüft. Die Bereifung des Aufliegers war an vier Reifen mangelhaft und mehrere Bremsscheiben waren derart abgenutzt und wiesen teilweise bereits Ausbrüche auf, so dass eine Weiterfahrt vorläufig untersagt werden musste. Das Fahrzeug wurde in geringem Tempo zu einer nahegelegenen Werkstatt polizeilich begleitet.
Bei der Überprüfung eines Fahrzeugführers aus Ungarn wurde festgestellt, dass dieser seit ca. zwei Wochen täglich ein nachweispflichtiges Fahrzeug geführt hatte. Die täglichen Ruhezeiten wurden zwar eingehalten, aber nach sechs Tagen ist eine längere Ruhezeit vorgeschrieben. Diese wurde jedoch nicht eingehalten, der Fahrer gab an, dass er diese Vorschrift nicht kennen würde. Daraufhin wurde dem Fahrzeugführer des mit Terminfracht beladenen Klein-LKW (Sprinter) die Weiterfahrt untersagt und die Einlegung einer 45 stündigen Wochenruhezeit angeordnet. Für diese Zwecke wurde das Fahrzeug an einem geeigneten Platz im Stadtgebiet Göttingen abgestellt und eine Sicherungskette zur Durchsetzung der Anordnung angelegt. Der Unternehmer aus Ungarn sandte ein Ersatzfahrzeug mit Fahrer, auf das die Terminfracht umgeladen und weiterbefördert wurde.
Ein Klein-LKW (Sprinter) mit polnischer Zulassung wurde von einer deutschen Spedition dauerhaft in Deutschland betrieben und für Beförderungen in Nordhessen und Südniedersachsen eingesetzt. Dies stellt möglicherweise einen Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz dar, hier sind noch weitere Ermittlungen erforderlich. Ein Strafverfahren wurde zunächst gegen die Beteiligten eingeleitet und wird an das für die Erhebung von Kraftfahrzeugsteuern zuständige Hauptzollamt weitergeleitet.
Ein Tiertransporteur aus dem Kreis Northeim beförderte Tiere aus Nordhessen und dem Kreis Göttingen, ohne die erforderlichen Dokumente nach dem Tierseuchenrecht mitzuführen. Der Zustand der Tiere konnte vor Ort durch die Beamten nicht überprüft werden. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Veterinäramt wurde angeordnet, dass der Transport zu dem nahegelegenen Zielort fortgesetzt werden durfte und die Kontrolle durch die Behörde dort vorgenommen wird, um Beeinträchtigungen und Stress für die Tiere zu vermeiden.