Fachkräftemangel in Kita, Hort und Ganztag
Resolution zur Verbesserung der Betreuungssituation an Landtag übergeben.Der Rat der Stadt Göttingen hat eine Resolution beschlossen, deren Ziel eine Verbesserung der durch den Fachkräftemangel entstandenen Betreuungssituation in Kindertagesstätten und Horten im Ganztagsschulbetrieb in Grundschulen in Göttingen sowie das Entgegenwirken der schwierigen Personalsituation ist. Die Resolution wurde am Freitag, 14. Juni 2024, einmütig beschlossen und unverzüglich dem Landtag übergeben, noch bevor dieser über die Novellierung des Niedersächsischen Kita-Gesetzes (NKiTaG) abgestimmt hat.
Die Resolution im Wortlaut:
„Ziel dieser Resolution ist es, die durch den Fachkräftemangel entstandene Betreuungssituation in Kindertagesstätten und Horten sowie im Ganztagsschulbetrieb in Grundschulen in Göttingen zu verbessern und der schwierigen Personalsituation entgegenzuwirken. Eine Initiative aus Trägern, der Verwaltung und den Fraktionen im Rat der Stadt Göttingen haben auf Grundlage eines Gutachtens von Arineo gemeinsam diese Maßnahmen erarbeitet und fordern die Landesregierung auf, diese zu prüfen und in die Bewertung des laufenden Gesetzgebungsprozesses aufzunehmen.
Die Dringlichkeit des Antrages zu dieser Resolution begründet sich aus dem bereits fortgeschrittenen Prozess zur Änderung des NKiTaG im Landtag, das Ende Mai in die Anhörung des Kultus-Ausschusses geht und voraussichtlich zum 01.08.2024 in Kraft treten soll.
In den vergangenen Wochen wurde in den Medien immer wieder beschrieben, dass es zu erheblichen Einschränkungen in den Betreuungszeiten in den Kindertagesstätten, Horten und den Grundschulen kam. Grund dafür ist fehlendes Fachpersonal in den genannten Einrichtungen. Diese Situation wurde durch mehrere, im Sinne einer guten Qualität sicher begrüßenswerte Beschlüsse noch verschärft (Randzeitenregelung, dritte Fachkraft in den Gruppen), ohne dass jedoch gleichzeitig die Ausbildungssituation nachhaltig verbessert wurde. Mit der Novellierung des NKiTaG soll es zu einer Vereinfachung bei der Anerkennung von Personal in den Kitas kommen.
Die oben genannte Initiative will mit dieser Resolution alternative Wege aufzeigen, die eine schnelle und nachhaltige Verbesserung der Personalsituation für die Träger der Kindertagesstätten in Göttingen möglich machen würden, ohne dabei die hohe Qualität der Arbeit in Frage zu stellen. Ganz konkret bedeutet dies:
Der Rat der Stadt Göttingen fordert die Landesregierung auf, den Personalschlüssel in den Kindertagesstätten so anzupassen, dass eine der Fachkräfte pro Gruppe mindestens eine Qualifikation nach DQR 6 (Erzieherin) und eine zweite mindestens eine Qualifikation nach DQR 4 (Sozialassistentln) haben muss. Unter diesen Voraussetzungen sollte es dann möglich sein, 25 Prozent der Zeiten der Zweitkraft durch fremdausgebildetes Fachpersonal zu ersetzen, ohne die Personalkostenerstattung zu kürzen. Über die Qualität dieses Fachpersonals entscheidet der Träger.
Damit sich langfristig die Personalsituation für die Träger verbessert, bedarf es einer Veränderung der Ausbildungsbedingungen für pädagogisches Fachpersonal und damit verbunden eine Vereinfachung der Anerkennung von Abschlüssen aus anderen Bundesländern, Staaten der Europäischen Gemeinschaft und weiteren Ländern.
Beide Maßnahmen werden nur erfolgreich sein, wenn die Landesregierung die Personalkostenerstattung des Landes entsprechend anpasst.
Außerdem fordert der Rat der Stadt Göttingen die Landesregierung auf, dass die Finanzierung von Personal in der Ausbildung im Rahmen des § 30 NKiTaG ausgeweitet wird auf Personen, die sich in einer tätigkeitsbegleitenden bzw. vollschulischen Ausbildung oder einem tätigkeitsbegleitenden Studium bzw. im Vollzeit-Studium zur Erlangung eines berufsqualifizierenden Abschlusses auch für das Berufsfeld Erzieherin oder Kindheitspädagogin (DQR 6) befinden.“