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Artikelfoto Wohin geht‘s? Viele Familien planen jetzt ihren Sommerurlaub. Foto: Christin Klose/dpa-mag

Familienreisen: Welchen Pass braucht mein Kind?

Eltern können für ihren Nachwuchs zwischen Personalausweis, Kinderreisepass und normalen Reisepass - wie es ihn auch für Erwachsene gibt - wählen.

Bei vielen Familien ist die Urlaubsplanung für 2023 gerade im vollen Gange - oder gar schon abgeschlossen. Doch mit der Buchung der Reise ist es nicht getan: Man sollte auch rechtzeitig prüfen, ob man für das Urlaubsland die nötigen Ausweisdokumente hat. Das betrifft besonders auch die Pässe der Kinder. Sonst endet der Urlaub schlimmstenfalls schon bei der Einreise. 

Fakt ist: Kinder wachsen schnell und gerade wenn sie kleiner sind, ändert sich ihr Aussehen in vergleichsweise kurzer Zeit teils enorm. Das kann sich auf die Gültigkeit der Dokumente auswirken. Was müssen Eltern beachten? Hier sind Antworten auf wichtige Fragen:

Welche Ausweise kann ich für das Kind beantragen?

Eltern können für ihren Nachwuchs zwischen Personalausweis, Kinderreisepass und normalen Reisepass - wie es ihn auch für Erwachsene gibt - wählen. Zu beachten ist: Einen Kinderreisepass gibt es nur für Kids unter zwölf Jahre. Kindereinträge in den Reisepässen der Eltern sind seit zehn Jahren nicht mehr gültig, wie der ADAC erklärt. Das gilt auch für Reisen innerhalb der EU. Jedes Kind braucht unabhängig vom Alter sein eigenes Reisedokument, wenn es ins Ausland reisen möchte.

Wie lange sind die Reisedokumente für Kinder gültig?

Neu beantragte Kinderreisepässe sind nur ein Jahr gültig. Für alle Kinderreisepässe, die vor 2021 ausgestellt wurden, gilt hingegen die darin eingetragene Gültigkeit. Innerhalb dieses Gültigkeitszeitraums können die Dokumente verlängert werden. Personalausweise und Reisepässe für Kinder sind maximal sechs Jahre lang gültig. Wobei es einen Haken gibt: Gerade bei Säuglingen und Kleinstkindern kann sich das Äußere innerhalb von sechs Jahren so stark verändern, dass sie mit dem ursprünglichen Ausweisdokument nicht mehr klar zu identifizieren sind. In diesem Fall wäre der Ausweis vorzeitig ungültig. Sieht das Kind inzwischen deutlich anders aus als auf dem Passbild, sollte man deshalb lieber auf Nummer sichergehen und rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Ausweis oder Reisepass beantragen.

Wann genügt welcher Pass?

Mit einem Personalausweis kann man innerhalb der Europäischen Union problemlos mit dem Nachwuchs reisen. Ist jedoch eine Reise außerhalb der EU geplant, braucht das Kind meist einen Kinderreisepass oder einen herkömmlichen Reisepass. Und wie das geschilderte Beispiel Südafrika zeigt: Man sollte sich schlau machen, welches Reisedokument genau nötig ist. Dafür sind die online verfügbaren Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes für das jeweilige Urlaubsziel eine verlässliche Quelle.

Beispiel USA: Für eine geplante Reise in die Vereinigten Staaten sollte das Kind einen normalen Reisepass haben. Besitzt es nur einen Kinderreisepass, benötigt es nämlich ein Visum. Die viel einfacher zu erhaltende elektronische Einreisegenehmigung (Esta) kann man nur mit einem Reisepass beantragen - das gilt auch für die Kleinen.