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Artikelfoto Symbolbild Freepik

Förderung von Mehrwegsystemen in Imbissen durch die Kreisverwaltung

Unsere Lebensweise ist mit großen Umweltbelastungen verknüpft.

Die Umweltprobleme des übermäßigen Rohstoffverbrauchs und der Vermüllung der Umwelt durch das Verwenden von Einwegverpackungen soll durch die sogenannte Mehrwegangebotspflicht in der Gastronomie reduziert werden. Seit dem 01.Januar 2023 besteht für die Gastronomie eine Angebotspflicht für Mehrwegbehälter. Das heißt zusammengefasst, wenn sich ein Kunde außer Haus mit Essen und Trinken versorgt, muss er die Möglichkeit erhalten, dass ohne Aufpreis mit einem Mehrweggefäß zu tun. Die Berechnung eines Pfandes für die Mehrwegbehälter ist allerdings übliche Praxis. Es gibt eine Vielzahl von Anbietern verschiedener Mehrwegsysteme auf dem Markt. Dies macht die Entscheidungsfindung nicht einfacher. Einige Gastronomen haben während der Corona-Zeit verstärkt Essen zum Mitnehmen angeboten und dabei schon eigene Systeme erprobt. Manche Betriebe verfügen daher über eigene Behälter (Insellösung). Wie gut es jetzt schon im ersten Monat mit der Umsetzung der neuen Verpflichtung klappt, hängt hauptsächlich mit der Erfahrung während der Corona Pandemie zusammen, so ein Sprecher des Hotel- und Gastronomieverbandes DEHOGA Hessen e.V. Jeder Betrieb muss seine individuelle Lösung finden. Das Verpackungsgesetz sieht aber auch Ausnahmen für kleine Imbissbetriebe vor. Beschäftigt der Betrieb weniger als 5 Mitarbeiter und ist die Betriebsfläche kleiner als 80 m², ist der Betrieb von der Mehrwegangebotspflicht ausgenommen. Diese sind lediglich verpflichtet, ihren Kunden anzubieten, die Speisen und Getränke in von den Kunden mitgebrachte Behältnisse zu füllen. Da also Imbissbetriebe in der Regel gesetzlich von der Mehrwegangebotspflicht befreit sind, ist zu erwarten, dass sie durch die fast ausschließliche Verwendung von Einwegverpackungen weiter eine erhebliche Umweltbelastung verursachen. Aus diesem Grund bietet die Kreisverwaltung als Anreiz, sich einem Mehrwegsystem anzuschließen, folgende Förderung an:

Jeder gesetzlich von der Mehrwegangebotspflicht befreite Betrieb, der sich nachweislich im Jahr 2023 einem Mehrsystem anschließt, erhält eine Förderung von maximal 500,00 Euro je Betrieb. Die Gesamtfördersumme ist auf 15.000 € begrenzt. Auf dieser Internetseite können sich Imbissbetreiber über Anbieter von Mehrwegsystemen informieren: https://esseninmehrweg.de/mehrweg-poolsysteme-fuer-takeaway-essen-in-deutschland/ Für Auskünfte steht die Abfallberaterin Gabriele Maxisch telefonisch unter 05651 302-4751 oder per Email gabriele.maxisch@werra-meissner-kreis.de gerne zur Verfügung.