Fristen zum Führerscheinumtausch
Der Landkreis Göttingen weist daraufhin, dass die alten grauen oder rosafarbenen Führerscheine in das aktuelle Format des EU-Kartenführerscheins umgetauscht werden müssen.Für Bürgerinnen und Bürger der Jahrgänge 1953 bis 1958 gilt eine Frist bis zum 19. Juli 2022, für die Jahrgänge 1959 bis 1964 bis zum 19. Januar 2023.
Um Verzögerungen bei der Ausstellung zu vermeiden, bittet die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Göttingen, sich frühzeitig um den Umtausch zu kümmern. Eine Beantragung des neuen Führerscheins in den Führerscheinstellen an den Standorten Göttingen und Osterode am Harz ist ohne vorherige Terminvereinbarung während der regulären Servicezeiten möglich. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, ist es aber sinnvoll, einen Termin zu vereinbaren.
Eine Terminvereinbarung ist am Standort Göttingen möglich unter Telefon 05 51 / 525 - 2627 oder -2240 oder -2224; am Standort Osterode am Harz unter:
0 55 22 / 960 - 4371 oder -4372 oder -2203. Weiter besteht die Möglichkeit, auch per E-Mail unter fahrerlaubnisbehoerde@landkreisgoettingen.de mit Angabe von Wohnort, Telefonnummer und Geburtsdatum. Im Altkreis Göttingen nehmen auch die Bürgerbüros der Gemeinden die Umstellungsanträge ihrer Einwohner und Einwohnerinnen entgegen.
Für die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Göttingen ist die Stadtverwaltung zuständig. Wer vor 1953 geboren ist, muss den Führerschein derzeit nicht tauschen.