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Impflicht in Gesundheitsberufen

Ungeimpfte Pflegekräfte: Was können Heimbewohner tun?

Seit dem 15. März müssen Mitarbeiter in Gesundheitsberufen gegen das Corona-Virus geimpft sein. Eigentlich. Besonders in Pflegeheimen wird angesichts des Personalmangels aus der Pflicht aber oft eher eine Bitte und damit ein Appell zur Eigenverantwortung. Das Ergebnis: Je nach Einrichtung und Region schwankt die Impfquote stark. Was bedeutet das für den Alltag in Pflegeheimen? Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen konnten offiziell noch bis zum 15. März ihre Corona-Impfung oder Genesung nachweisen - oder ein Attest vorlegen, dass sie nicht geimpft werden können. Seitdem gilt die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal, und die Gesundheitsämter können bei ihnen dann Beschäftigungskonsequenzen ziehen.

Pflegekräfte verlieren nicht unmittelbar ihren Job 

So die Theorie. Allerdings kann es in der Praxis dauern, bis ungeimpfte Beschäftigte Bußgelder zahlen müssen oder Betretungs- oder Tätigkeitsverbote verhängt werden. Bewohner und ihre Angehörigen sind der Situation vor Ort daher ein Stück weit ausgeliefert. Denn aus rechtlicher Perspektive haben sie nach Einschätzung des Deutschen Pflegeverbands zwar durchaus Anrecht auf eine geimpfte Pflegekraft. In Absprache mit dem örtlichen Gesundheitsamt und der Heimleitung sei das durch die jetzt in Kraft getretene einrichtungsbezogene Impfpflicht abgedeckt. Ob sich der Wunsch aber auch umsetzen lasse, hänge stark von der Personalsituation vor Ort ab.