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Artikelfoto Symbolbild Pixabay

Koffer weg: So gehen Sie bei verschollenem Reisegepäck vor

Ärgerlich für Reisende: Sie kommen am Flughafen an, aber ihr Gepäck ist verschollen. Das sollten Betroffene nun tun:

Schon am Flughafen können Reisende melden, dass ihr Gepäckstück verloren gegangen ist. Die Verbraucherzentrale Hessen empfiehlt die formelle Meldung vor Ort am «Lost & Found»-Schalter der Airline oder anderen Anlaufstellen. Denn so erhalten Urlauber eine Kopie der Meldung, die eventuell spätere Streitigkeiten vermeiden kann.

Kostenerstattung für notwendige Ausgaben möglich

Aber auch der Fluggesellschaft sollten Reisende die Verlustmeldung innerhalb von sieben Tagen melden. So kann man mögliche Ansprüche auf Kostenerstattung geltend machen. Grundsätzlich gilt ein Gepäckstück erst ab einem Zeitraum von drei Wochen als verloren. Dann hat der Reisende Anspruch auf Ersatz.

Hat man Glück und das Gepäck taucht wieder auf, haben Urlauber laut der Verbraucherzentrale Hessen 21 Tage nach dem Tag des Erhalts Zeit, erneut mit der Airline in Kontakt zu treten. Und so eine Erstattung für Kosten, die durch die Verspätung entstanden sind, anzumelden. Bei Pauschalreisen muss sowohl die Fluggesellschaft als auch der Reiseveranstalter informiert werden.

Wer im Urlaubsort etwa Zahnbürste, Kleidung oder Schuhe nachkaufen muss, sollte sich aber nicht komplett neu eindecken. Denn Reisende haben laut Verbraucherzentrale eine sogenannte Schadensminderungspflicht, da anfangs noch unklar sein dürfte, ob das Gepäck verspätet ankommt oder ganz verschwunden ist. Das bedeutet: Der Reisende muss die Kosten so gering wie möglich halten.

Um sicherzugehen, welche Produkte ersetzt werden, können Urlauber sich bei der Fluggesellschaft erkundigen und einen Vorschuss erfragen. Für die Erstattung sollten sie alle Quittungen aufheben.

Der Koffer kommt beschädigt beim Urlauber an

Kommt das Gepäck mit einem Schaden beim Reisenden an, gilt ebenfalls die Sieben-Tage-Frist, um dies der Fluggesellschaft zu melden. Die Verbraucherzentrale Hessen rät, mithilfe von Fotos den Schaden detailliert zu beschreiben. Grundsätzlich müsse eine Fluggesellschaft für Schäden aufgrund von Diebstahl, Feuchtigkeit oder starken Temperaturschwankungen zahlen - die Grenze liegt aber bei etwa 1400 Euro pro Person. Hat der Reisende schlecht gepackt und sind - etwa an zerbrechlichen Gegenständen - dadurch Schäden entstanden, kann es sein, dass er auf den Kosten sitzen bleibt.