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MdL Gerd Hujahn: Ausbau des Betreuungsangebotes ist ein wichtiger Baustein

Mit 94,4 Millionen Euro werden die Kommunen in Niedersachsen bei Investitionen in Kindertageseinrichtungen unterstützt. 64,4 Millionen stehen für Plätze in Krippen und der Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren bereit.

94,4 Millionen Euro für Investitionen in Kindertageseinrichtungen

Für Kindergärten sind 30 Millionen Euro für zusätzliche Plätze sowie Ausbau-, Umbau-, Sanierungs-, Renovierungs- und Ausstattungsmaßnahmen, wie z. B. Maßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten, zur Digitalisierung und zur Bewegungs- und Barrierefreiheit, vorgesehen. Die Mittel stammen aus dem 5. Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020-2021 und sind auf Grund bundesgesetzlicher Regelung bis zum 30.06.2021 zu binden.

„Der weitere Ausbau des Betreuungsangebotes ist nicht nur für die Eltern von Kindern im Vorschulalter ein wichtiger Baustein für Planbarkeit sowie für Vereinbarkeit von Beruf und Familie sondern bildet zugleich die Grundlage für die Chancengleichheit unserer Kinder. Sie knüpfen im Krippen- und Kindergartenbereich soziale Kontakte, erwerben sensorische und motorische Fähigkeiten und werden beim Spracherwerb unterstützt.“, erklärt der Landtagsabgeoordnete Gerd Hujahn.

In Niedersachsen gibt es rund 5.600 Kindertageseinrichtungen, in denen zirka 332.000 Kinder betreut werden. Hinzu kommen knapp 24.000 Kinder, die bei Tagespflegepersonen in Betreuung sind. Die Betreuungsquote bei den Kindern unter drei Jahren liegt bei gut 33 Prozent, von den Kindern ab drei Jahren werden über 92 Prozent in einer Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege betreut.

In der Stadt Göttingen (397.000 Euro) und im Landkreis Göttingen (716.000 Euro) werden ab Ende März Zuwendungen für Investitionen in Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung, im Gesamtvolumen von 1.113.000 Euro gewährt.

Den Entwurf der neuen Richtlinie finden Sie hier:
https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/anhorungsverfahren/entwurf-der-neuen-richtlinie-ikiga-196068.html. Das Inkrafttreten der RL IKiGa wird für Ende März bzw. Anfang April 2021 angestrebt.