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Artikelfoto © Relevo | © recup / rebowl

Mehrweg in der Gastronomie ist der Trend

Die Produktion der Verpackung erfordert den Einsatz von Rohstoffen, wie z.B. Holz, Kunststoffen und Aluminium, sowie von Energie für die Herstellung und den Transport.

 Das Recycling von Einwegverpackungen erfolgt meist nicht werkstofflich sondern lediglich über die Nutzung der erzeugten Energie bei der Verbrennung.

Das entstehende CO 2 fördert den Treibhauseffekt und damit den Klimawandel. Ein weiteres Problem von Einwegverpackungen für Lebensmittel und Getränke ist das Littering, das achtlose Wegwerfen der Verpackung in der Landschaft. Verpackungen, die auf der Straße, in Parks oder auf öffentlichen Plätzen weggeworfen werden, verschmutzen die Umwelt und sind ein Ärgernis für die Bevölkerung.
Um diesen Problemen entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung mit dem Verpackungsgesetz in Deutschland zu Beginn des Jahres neue Bedingungen für  Lebensmittel und Getränke zum Mitnehmen in Kraft gesetzt. Gastronomiebetriebe, die Speisen oder Getränke zum Mitnehmen anbieten, müssen Kunden hierfür Mehrweggefäße bereithalten. Für diese kann ein Pfand erhoben werden. Die Speisen und Getränke selbst, dürfen aber nicht teurer sein als in einer Einwegverpackung. Es gibt bereits eine Vielzahl von Herstellern dieser Mehrwegsysteme, die teilweise in ganz Deutschland zurückgegeben werden können. 
Es können aber auch sogenannte Insellösungen umgesetzt werden. Hierbei schafft sich der Betrieb eigene Behälter an und nimmt auch nur diese zurück. Einwegverpackungen dürfen nicht mehr verwendet werden, es sei denn, sie bestehen aus biologisch abbaubaren Materialien wie Papier oder PLA (Polymilchsäure) und sind mit einem entsprechenden Zertifikat gekennzeichnet. 

 

Die Einführung der neuen Bedingungen hat bei Gastronomiebetrieben in Deutschland zu einigen Veränderungen geführt. Viele Betriebe haben auf Mehrwegsysteme umgestellt, um den Anforderungen der gesetzlichen neuen Regelung zu entsprechen und ein Vorbild im Klimaschutz zu sein.

Ausnahmen für kleine Betriebe

Beschäftigt der Betrieb weniger als 5 Mitarbeiter und ist die Verkaufsfläche kleiner als 80 m² ist der Betrieb von der Mehrweg-Angebotspflicht ausgenommen. Die Betriebe sind aber verpflichtet, mitgebrachte Behälter ihrer Kunden zu befüllen.  Mit dem Nachfragen und Handeln der Kundschaft beginnen die positiven Veränderungen.