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Mindestlohn in der Pflege steigt in diesem Jahr

Der Mindestlohn in der Pflege wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass Pflegekräfte angemessen entlohnt werden und um die Attraktivität der Branche zu steigern.

In Deutschland wurde der gesetzliche Mindestlohn in der Pflege im Januar 2015 eingeführt. Er betrug zunächst 
8,50 Euro pro Stunde und wurde seitdem mehrfach angehoben. Ab Januar 2022 betrug der Mindestlohn in der Pflege 10,45 Euro pro Stunde. Dieser Mindestlohn gilt für alle Arten von Pflegeeinrichtungen, einschließlich Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie für ambulante Pflegedienste.
Die Pflegekommission einigte sich im Herbst des vergangenen Jahres einstimmig auf eine weitere Erhöhung der Mindestlöhne für Beschäftigte in der Pflege: Für Pflegehilfskräfte empfiehlt die Pflegekommission eine Anhebung auf 14,15 Euro pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte eine Anhebung auf 15,25 Euro pro Stunde und für Pflegefachkräfte auf 18,25 Euro pro Stunde.

Auf Grundlage der Empfehlung der letzten Pflegekommission wurde eine Staffelung der Mindestlöhne nach Qualifikationsstufe vorgenommen.

Der gesetzliche Mindestlohn in der Pflege hat dazu beigetragen, die Löhne von Pflegekräften zu erhöhen und die Attraktivität der Branche zu steigern. Es hat jedoch auch dazu geführt, dass einige Pflegeeinrichtungen Schwierigkeiten haben, ihre Kosten zu decken und dass die Pflegebedürftigen höhere Kosten für die Pflege tragen müssen.
Einige Kritiker argumentieren, dass der gesetzliche Mindestlohn in der Pflege nicht ausreicht, um eine angemessene Entlohnung für Pflegekräfte sicherzustellen.

Sie fordern eine weitere Erhöhung des Mindestlohns, um die Attraktivität der Branche weiter zu steigern und die Qualität der Pflege sicherzustellen.

Pflegemindestlöhne ab 1. Mai 2023

Im Einzelnen sieht die Empfehlung der Pflegekommission folgende Regelungen vor: Für Pflegefachkräfte erhöht sich der Pflegemindestlohn von derzeit 17,10 Euro auf 17,65 Euro und ab 1. Dezember auf 18,25 Euro; das bedeutet bei einer 40-Stunden-Woche ein Grundentgelt von 3.174 Euro monatlich.

Für Pflegekräfte mit ein- bzw. zweijähriger Ausbildung steigt der Mindestlohn von derzeit 14,60 Euro auf 14,90 Euro ab 1. Mai und auf 15,25 Euro ab 1. Dezember; damit kommen dann Beschäftigte bei einer 40-Stunden-Woche auf ein Monatsgrundentgelt von 2.652 Euro.

Für Pflegekräfte ohne Ausbildung wird der Mindestlohn von derzeit 13,70 Euro ab 1. Mai angehoben auf 13,90 Euro und ab 1. Dezember auf 14,15 Euro; das entspricht bei einer 40-Stunden-Woche einem Monatsgrundentgelt von rund 2.461 Euro. Zudem erhöht sich der Urlaubsanspruch für Pflegekräfte von derzeit 27 Tage auf 29 Tage bei einer Fünftagewoche. (Angaben ohne Gewähr/Quelle: verdi)