Nächtliche Verfolgungsfahrt in Hann. Münden - 38-Jähriger Ford-Fahrer versucht sich Polizeikontrolle zu entziehen
Am frühen Freitagmorgen (15.07.22) fiel einer Streifenwagenbesatzung des Polizeikommissariats Hann. Münden ein Pkw Ford in der Straße "Am Feuerteich" in Hann. Münden (Landkreis Göttingen) auf.Eine Überprüfung der angebrachten Kennzeichen an dem Fahrzeug ergab, dass diese als gestohlen gemeldet wurden.
Der Ford und dessen Fahrer sollte daraufhin einer Kontrolle unterzogen werden und wurde aus diesem Grund in der "Bahnhofstraße" gestoppt. Noch bei der Annäherung der Einsatzkräfte an das haltende Fahrzeug, gab der 38-jährige auf einmal Vollgas und verfehlte beim Anfahren nur knapp einen neben dem Fahrzeug stehenden Beamten. Schließlich flüchtete er in Richtung Innenstadt. Die Polizeibeamten nahmen die Verfolgung auf und forderten umgehend Unterstützung nach.
Weitere Streifenwagen der Autobahnpolizei Göttingen sowie aus dem benachbarten Vellmar wurden daraufhin nach Hann. Münden entsandt.
Unter Missachtung sämtlicher Verkehrsregeln und zeitweisen erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen, verlief seine Flucht über die "Burgstraße", "Wallstraße" und "Veckerhäger Straße" in Richtung Reinhardshagen. Ungefähr 150m hinter dem Ortsausgang von Hann. Münden kam der Ford vermutlich aufgrund eines technischen Defekts zum Stehen. Der augenscheinlich unter Drogeneinfluss stehende Nordhesse ließ sich daraufhin widerstandslos festnehmen.
Im Zuge der weiteren Ermittlungen wurde bekannt, dass der 38-Jährige nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und noch eine kleinere Menge an Betäubungsmitteln mit sich führte. Zur Sicherung des Strafverfahrens wurde er im Klinikum Hann. Münden einem Arzt vorgestellt und die Entnahme einer Blutprobe veranlasst.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und nach Rücksprache mit dem Bereitschaftsstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Göttingen, wurde der 38-jährige Nordhesse wieder auf freien Fuß gesetzt.
Ihn erwarten nun Strafverfahren u.a. wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie dem illegalen Besitz von Betäubungsmitteln.
Die weiteren Ermittlungen dauern an.
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