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Artikelfoto Landrätin Nicole Rathgeber und Armin Bahl von der Jugendförderung Werra-Meißner-Kreis mit den Plakaten und Flyern zur Förderrichtlinie für die Jugendarbeit.

Neue Förderrichtlinien für die Jugendarbeit

Der Kreis setzt die neuen Richtlinien zur Unterstützung der Jugendarbeit im Werra-Meißner-Kreis in Kraft. Jugendgemeinschaften haben mit der neuen Basis- und Premiumförderung mehr Möglichkeiten an Zuschüsse und Unterstützung zu gelangen.

Einfacher, umfassender und bekannter – das sind die Ziele der neuen Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Werra-Meißner-Kreis. Damit können Jugendgruppen aus Vereinen, Verbänden, kirchlichen und kommunalen Trägern sowie freie Initiativen Zuschüsse beantragen. Verschiedene Maßnahmen, Aktionen und Anschaffungen für Kinder und Jugendliche werden gefördert. ‎Dazu zählen konkret Ausflüge, Freizeiten, Projekte, Konzerte, der Kauf von Material und Technik, Ferienspiele, Projekte, die Ausstattung von Jugendräumen, internationale Jugendbegegnungen, Aus- und Fortbildungen und Jugendgruppenworkshops.

Die Jugendarbeit im Werra-Meißner-Kreis ist ohne das Engagement und die qualifizierte Arbeit der vielen ‎Jugendgruppen in dieser Vielfalt nicht ‎vorstellbar. Die Jugendarbeit bietet und ermöglicht Kindern und Jugendlichen viele Freizeitmöglichkeiten und vor allem auch wichtige Erprobungs- und Erfahrungsräume: ‎Gemeinsam in der Gruppe etwas erleben, Neues ausprobieren, mitbestimmen und selbst ‎gestalten, sich für andere einsetzen und Verantwortung übernehmen.‎

Landrätin Nicole Rathgeber, die auch die zuständige Dezernentin für die Jugendhilfe ist, sagt dazu: „Ich freue mich über die neue Richtlinie, denn damit können wir die wertvollen Aktivitäten der Jugendarbeit noch besser unterstützen und fördern.“ Für diese Förderung stellt der Kreistag jährlich ‎Haushaltmittel zur ‎Verfügung, die u.a. im Rahmen der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit ‎vergeben werden können.

In die Erstellung der neuen Richtlinie sind die Ergebnisse aus vielen ‎Gesprächen mit verschiedenen ‎Ehren- und Hauptamtlichen, ‎das Feedback aus zahlreichen Jugendgruppen- und ‎Jugendleiter*innen-Treffen, die ‎Ergebnisse aus dem ‎Masterplan Jugend zum Thema Unterstützung und nicht ‎zuletzt auch die langjährigen Erfahrungen ‎der Kreisjugendförderung eingeflossen. ‎Der Entwurf der Richtlinien wurden dann im Jugendhilfeausschuss diskutiert, überarbeitet und letztlich einstimmig beschlossen.

Armin Bahl, der bei der Kreisjugendförderung für die Förderung der Jugendarbeit zuständig ist, sagt: „Neu und einzigartig ist dabei unser System der Basis- und Premiumförderung. Damit bieten wir grundsätzlich erst einmal allen Gruppen eine Förderung und zugleich auch den Anreiz, sich für mehr Geld und Fördermöglichkeiten auch auf mehr Qualitätsstandards wie die Juleica u.a. in der Jugendarbeit einzulassen.“

Mit der Basisförderung können jetzt auch junge Menschen Anträge stellen, die bisher in keiner als förderungswürdig anerkannten Jugendgruppe organisiert sind. Dabei gibt es weniger formale Anforderungen an die Gruppe. Dafür werden allerdings im Vergleich zur Premiumförderung auch nur ausgewählte Maßnahmen gefördert – und diese mit etwas geringeren Zuschüssen.

Alle Informationen und Antragsformulare finden sich unter dem Punkt Förderung unter www.jugendnetz-wmk.de. Dort gibt es zu jeder möglichen Förderung auch die passende Erläuterung. „Wenn Fragen zur Förderung bestehen, können sich die Gruppen gerne direkt bei uns melden. Dann können wir gemeinsam klären, wie wir bestmöglich unterstützen können“, sagt Armin Bahl. Kontakt zur Jugendförderung des Werra-Meißner-Kreises finden die Gruppen unter Tel. 05651 302-1451 oder jugendfoerderung@werra-meissner-kreis.de.

Am 08.05.2023 ist von 18:00 – 19:00 Uhr eine Infoveranstaltung zur neuen Förderrichtlinie im Tagungsraum des E-Werk für alle Interessierten geplant.