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Pflegeheim finden

Checkliste hilft bei wichtigen Detailfragen

Heim ist nicht gleich Heim. Bevor alte Menschen in ein Seniorenwohnheim oder Altenpflegeheim umziehen, sind viele Aspekte zu bedenken. Dabei hilft eine detaillierte Checkliste der Bagso - Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen. Gibt es in der Nähe eine Apotheke, hat das Heim einen Kiosk und gibt es im Zimmer einen Internetanschluss? Das sind nur ein paar der Details, die wichtig sein können. Zuallererst stehen aber die Finanzen auf dem Prüfstand - was kann ich mir überhaupt leisten? Dazu zählen auch Leistungen, die möglicherweise extra bezahlt werden müssen.


Frühe Planung nützt bei unplanmäßigen Ereignissen 

Ist eine Vorauswahl getroffen, können Senioren anhand der Checkliste Punkte verteilen zu Lage und Ausstattung des Heims, zu Zimmern oder Wohnungen, zu Verpflegung und Freizeitbeschäftigungen. Bei einem Besichtigungstermin im Heim hilft die Liste, noch offene Punkte zu klären. Im Anschluss sollte ein Muster-Heimvertrag mitgenommen werden, um ihn sich zu Hause in Ruhe mit den Angehörigen durchzusehen. Wichtig: Frühes Planen lohnt sich. Denn Wartezeiten sind meist unvermeidlich. Wer auf einer Warteliste steht, ist keinesfalls gezwungen, zu einem bestimmten Zeitpunkt umzuziehen. Aber er oder sie beugt überstürzten Entscheidungen zum Beispiel nach plötzlicher Krankheit vor.

 


Zuschüsse ab 2022

Info zur Wohndauer ans Pflegeheim weitergeben 

Bewohner*Innen von Pflegeheimen bekommen seit Januar mehr Zuschüsse von den Pflegekassen. Darauf weist die Verbraucherzentrale hin. Es geht dabei um den Eigenanteil an den Pflege- und den Ausbildungskosten. Mindestens fünf und bis zu 70 Prozent Zuschuss gibt es. Je länger man im Heim wohnt, desto höher fällt dieser Zuschuss aus. Ab 36 Monaten im Pflegeheim gibt es den Maximalzuschuss, der Eigenanteil sinkt dann entsprechend. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten müssen die Bewohner weiter komplett selbst tragen.

Ein Rechenbeispiel zeigt, was das an Einsparung bringen kann: Liegt der Pflege-Eigenanteil bei 900 Euro, müsste man bei einem Zuschuss von 70 Prozent nur noch 270 Euro monatlich dafür selbst aufbringen. Der Zuschuss wird nur Menschen gewährt, die in vollstationären Pflegeeinrichtungen leben. Wird man von einem ambulanten Pflegedienst daheim gepflegt, besteht kein Anspruch. Voraussetzung ist außerdem, dass man mindestens Pflegegrad 2 besitzt. Die Pflegebedürftigen müssen den Zuschuss nicht beantragen - nach Angaben der Verbraucherschützer zahlen die Pflegekassen ihn direkt ans Heim. Was allerdings wichtig ist: Zur Berechnung des Zuschusses bekommen alle vollstationär versorgten Pflegebedürftigen von ihrer Pflegekasse zum 1. Januar 2022 die bisherige Wohndauer mitgeteilt. Diese Information benötigt das Heim, damit es die Zuschusshöhe berechnen und mit der Pflegekasse abrechnen kann. Sobald man diese Angaben zur Wohndauer erhalten hat, sollte man sie seiner Einrichtung weitergeben. Es kann zwar sein, dass die Pflegekasse das Heim direkt darüber informiert, doch verlassen sollte man sich darauf nicht.