Pflegemodelle
- Von Martina Stöneberg --
- 11.07.2022
Pflege betrifft uns fast alle irgendwann einmal. Sei es, dass wir selbst im Alter auf Hilfe angewiesen sind oder unsere pflegebedürftigen Verwandten pflegen. Pflege, insbesondere die Altenpflege, wird in der Gesellschaft immer wichtiger. Die Zahl der Pflegedienste, Pflegeheime, Altenheime und Seniorenheime steigt stetig, weil wir immer älter werden. Auch die Einrichtungen der Tagespflege und Nachtpflege gewinnen an Bedeutung.
Allerdings macht die häusliche Pflege durch Angehörige den weitaus größten Teil der Pflege in Deutschland aus. Natürlich wünschen sich die Menschen so lange wie möglich – am besten bis zum Lebensende – in den eigenen vier Wänden zu verbringen und eben auch dort gepflegt zu werden, wenn es notwendig wird. Unterstützt werden Sie dabei durch die vielen freigemeinnützigen und privaten Pflegedienste.
Manchmal bleibt aber aus verschiedensten Gründen nur noch die Möglichkeit des Umzugs in ein Pflege- beziehungsweise Altenheim. Rund 20 Prozent der Pflegebedürftigen werden dort rund um die Uhr versorgt. Aber es gibt auch das Bestreben mit neuen Wohnformen oder mehr Unterstützung bei der Pflege zu Hause, die Unterbringung im Alten- oder Pflegeheim zu vermeiden oder so lange wie möglich hinauszuzögern. Dabei gilt es, den Wunsch älterer Menschen nach einem möglichst selbstbestimmten Leben zu berücksichtigen. Ob Pflegeheim, ambulante Dienste oder seniorengerechtes Wohnen – Wir leiten Sie durch den Pflegedschungel und zeigen Ihnen verschiedene Pflegemodelle auf.
Stationäre Pflege – Pflegeheime / Altenheime
Die Pflegeeinrichtung ersetzt das häusliche Umfeld und die Menschen werden entsprechend ihres Bedarfs und Pflegegrads 24 Stunden am Tag versorgt.
Kosten: Da die Kosten von Einrichtung zu Einrichtung variieren, gibt es keine einheitliche Kostenübersicht. Durchschnittlich kann man jedoch von einer privaten Zuzahlung von 1.500 € pro Monat ausgehen - und das auch nur, wenn die betroffene Person einen Pflegegrad von 2 oder höher vorweisen kann. Je nach Art des Heimes können die Kosten aber auch deutlich höher ausfallen. Gibt es keinen Pflegegrad, muss der Gesamtbetrag ohne staatliche Unterstützung gezahlt werden.
Ambulante Pflege - Pflegedienste
Die Pflegefachkräfte in mobilen Diensten führen die professionelle Pflege bei den pflegebedürftigen Personen zu Hause aus.
Kosten: In der Regel wird bei der ambulanten Pflege Pflegegeld von der gesetzlichen Pflegeversicherung gezahlt. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist Teil der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Höhe des Pflegegelds richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad.
Tages- und Nachtpflege
Die Tages- und Nachtpflege ergänzt die häusliche Versorgung, wenn nicht rund um die Uhr eine Betreuungsperson vor Ort ist bzw. entlastet sie pflegende Angehörige. Diese teilstationäre Versorgungsform betreut pflegebedürftige Personen tagsüber oder in seltenen Fällen auch nachts in einer Pflegeeinrichtung.
Kosten: Je nach Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse dafür monatlich einen Zuschuss entsprechend des Sachleistungsbetrags des jeweiligen Pflegegrades zusätzlich zum vollständigen Anspruch auf die jeweilige ambulante Pflegesachleistung, die Kombinationsleistung oder das Pflegegeld.
Kurzeitpflege
Diese vorübergehende vollstationäre Pflege finanziert die Pflegekasse für maximal 8 Wochen pro Kalenderjahr, während dessen wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt. Nicht im Kalenderjahr verbrauchte Leistungen der Verhinderungspflege können für die Kurzzeitpflege genutzt werden.
Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege kommt bei einem Ausfall der privaten Pflegeperson in Frage. Sie kann in stationären Pflegeeinrichtungen oder zu Hause erfolgen. Bei der häuslichen Versorgung übernimmt eine Ersatzpflegekraft (Privatperson oder ambulanter Pflegedienst) die Pflege in der Regel im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen. Dies kann stunden- oder tageweise erfolgen.
Kosten: Für die Verhinderungspflege stehen pro Kalenderjahr für bis zu 6 Wochen maximal 1.612 Euro zur Verfügung, das Pflegegeld wird während dessen (bei tageweiser Inanspruchnahme hälftig) weitergezahlt. Bis zu 50% der Kurzzeitpflegeleistungen (max. 806 Euro) können zusätzlich für die Verhinderungspflege verwendet werden. Eine erstmalige Inanspruchnahme der Verhinderungspflege setzt sechs Monate der häuslichen Pflege voraus.
24 Stunden Betreuung
Bei der 24 Stunden Betreuung handelt es sich um die pflegerische Unterstützung eines Pflegebedürftigen, damit dieser weiterhin im eigenen Zuhause leben kann. Häufig kommen 24 Stunden Betreuungspersonen aus Osteuropa oder anderen europäischen Ländern. Die 24 Stunden Betreuung kann aber auch von Angehörigen, Bekannten oder Pflegediensten geleistet werden.
Kosten: Die monatlichen Kosten der 24 Stunden Betreuung betragen meist zwischen 2000 und 3000 €. Hierbei ist anzumerken, dass sich diese Kosten mithilfe mehrerer Faktoren senken lassen. Zum einen können Sie einen Betrag von der Einkommensteuer abziehen. Außerdem erhalten Sie staatliche Zuschüsse, wenn Sie einen Pflegegrad vorweisen können.
Tagesbetreuung
Die Tagesbetreuung ist ein Angebot für Menschen, die in ihrer Lebensgestaltung Unterstützung brauchen, jedoch weiterhin zu Hause oder bei Angehörigen leben möchten. Pflegebedürftige können die Tagespflege dann in einer Tagespflegestätte in Anspruch nehmen. Die Tagespflege bietet Abwechslung, neue soziale Kontakte und praktische Fähigkeiten.
Kosten: Für die Leistungen erhalten Sie i.d.R. einen Zuschuss aus der Pflegeversicherung.
Haushaltshilfe, Einkaufs-Service etc.
Viele Pflegedienste bieten als Ergänzung zur ambulanten Pflege auch den Service einer Haushaltshilfe an, die hauswirtschaftliche Aufgaben, Einkäufe usw. für die Senioren übernimmt.
Kosten: Die Aufwendungen für dieses Angebot werden i.d.R. von der Pflegekasse bezuschusst.
Betreutes Wohnen
Spezielle altersgerechte Wohnanlagen ermöglichen den Senioren ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung. Darüber hinaus werden vom Betreiber der Wohnanlage Zusatzleistungen wie beispielsweise ein Essensservice oder ein Pflegedienst angeboten. Das Betreute Wohnen gibt den Senioren die Möglichkeit, mit einem großen Maß an Selbstständigkeit zu leben, trotzdem erhalten Sie die Sicherheit, im Bedarfs- und Notfall gut versorgt zu sein. Eine Alternative zum Betreuten Wohnen ist eine Senioren-WG oder eine Seniorenbetreuung.
Kosten: Verfügen Sie über einen Pflegegrad, erhalten Sie Pflegekassen-Leistungen wie den Entlastungsbetrag oder Pflegegeld (ab Pflegegrad 2).
Hausnotrufsystem
Über einen Knopf, der z. B. als Armband am Körper getragen wird, kann per Knopfdruck eine direkte Sprechverbindung zu einer Hausnotrufzentrale hergestellt werden. Je nach vorliegender Situation leistet die Hausnotrufzentrale bedarfsgerechte Hilfestellung, indem sie Angehörige, Nachbarn, den Hausarzt, Pflegedienst oder Rettungsdienst verständigt.
Kosten: Mit anerkanntem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse in der Regel die Kosten des Basistarifs und die einmalige Anschlussgebühr.
Die ersten Schritte bei Pflegebedürftigkeit: Was muss ich wissen?
Die wenigsten von uns haben sich mit dem Thema wirklich beschäftigt, bevor es sie selbst oder einen Angehörigen oder eine Angehörige betrifft. Das Wichtigste, wenn wir Pflege planen müssen:
Pflegebedürftigkeit:
Laut Gesetz liegt diese vor, wenn eine Person gesundheitlich derart beeinträchtigt ist, dass sie Hilfe benötigt.
Leistungen der Pflegekasse beantragen:
Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Von dort wird dieser an die angeschlossene Pflegeversicherung weitergeleitet.
Die Pflegegrade:
Der Pflegegrad dient zur Unterscheidung der Pflegebedürftigkeit. Es gibt fünf Pflegegrade (früher drei Pflegestufen), in die ein pflegebedürftiger Mensch eingestuft werden kann. Je nach Pflegegrad entscheidet sich, welche Leistungen der Pflegekasse in Anspruch genommen werden kann.
Die Tagespflege als echte Alternative
Die Tagespflege ist eine teilstationäre Einrichtung, in der Ihre Liebsten tagsüber versorgt werden. Sie können das Angebot nutzen, wenn Sie selber arbeiten müssen oder sich Freiräume schaffen wollen, um Kraft zu tanken. Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für pflegerische Versorgung, medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung.
Was Viele nicht wissen
Teilstationäre Einrichtungen versorgen Menschen, die weiterhin zuhause wohnen. Vor allem für pflegende Angehörige bietet diese Art der Betreuung eine große Entlastung. Und: Die Beträge stehen zusätzlich zu den Leistungen der häuslichen Pflege zur Verfügung.
„Das Budget für die Betreuung Ihrer Liebsten in den Einrichtungen der Tagespflege wird von Familien viel zu wenig genutzt“, sagt Martin Gorn, Leiter der AWO Tagespflege in Hann. Münden. Aus seiner Erfahrung weiß er, dass meist finanzielle Gründe dagegensprechen und zu hohe Belastungen befürchtet werden. Doch die Tagespflege wird fast komplett von den Pflegekassen übernommen und enthält eine Reihe umfassender Leistungen.
Die Senioren und Seniorinnen erhalten in der Tagespflege drei Mahlzeiten am Tag, bekommen Pflege und Unterstützung und erhalten durch die frei buchbaren Auszeit-Tage die Möglichkeit, zuhause wohnen zu bleiben. Wenn für Jeden Auszeiten und Freiräume geschaffen werden, kann eine vollstationäre Unterbringung im Heim mitunter lange vermieden werden.
Zusätzliches Geld
Für die Tagespflege zahlen die Pflegekasse im Pflegegrad 2 724 Euro, in Pflegegrad 5 2.095 Euro. Dieses monatliche Budget gibt es zusätzlich. Es erfolgt keine Verrechnung mit Pflegegeld oder anderen Sachleistungen. Der Transport (Abholung und Zurückbringen) wird ebenfalls übernommen.
Für weitere Informationen steht Ihnen Martin Gorn von der AWO Tagespflege gern zur Verfügung.
AWO Göttingen gGmbH
Senioren Tagespflege Hann. Münden
Am Plan 8, 34346 Hann. Münden
Telefon: 0 55 41 – 7 18 42