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Reform der Gebäudeförderung

Förderprogramm hilft bei der energetischen Sanierung

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude ist neu aufgestellt. Seit dem 28. Juli gelten neue Förderbedingungen für Anträge auf Komplettsanierungen bei der staatlichen Förderbank KfW. Das hilft Hauseigentümern beim Energiesparen. Zudem dient die Reform der Energiesicherheit und dem Klimaschutz. Jede neu eingebaute Heizung soll mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden. Solaranalgen und Wärmepumpen können dazu einen wichtigen Beitrag leisten.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine Reform der Gebäudeförderung vorgelegt. Die enthaltenen Änderungen treten stufenweise in Kraft. Ziel der Reform ist es, dass möglichst viele Menschen vom Förderprogramm profitieren. Es gilt insbesondere alte Häuser und Wohnungen zu sanieren, um Energie zu sparen.

„Die allermeisten Menschen leben in älteren Häusern“, betont der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck. „Jetzt zu sanieren, Fenster auszutauschen, die Gasheizung rauszuwerfen – das hilft, um Kosten zu sparen und geht mit Klimaschutz Hand in Hand: Der Effekt für Energieeinsparung und Klimaschutz liegt bei der energetischen Gebäudesanierung rund um das 4,5-fache höher als im Neubau“, so Habeck weiter.

In den nächsten Jahren stehen 13 bis 14 Milliarden Euro für die energetische Gebäudeförderung bereit. Der Großteil davon ist für Sanierungen vorbehalten, lediglich eine Milliarde Euro für den Neubau. 2022 wurden von Januar bis Juli bereits rund 9,6 Milliarden Euro für die Sanierungsförderung ausgegeben.

Energieeffizientes Bauen bringt mehr Unabhängigkeit und Klimaschutz

In Zukunft wird jeglicher Einbau von gasverbrauchenden Anlagen nicht mehr gefördert. Stattdessen wird es einen Heizungs-Tausch-Bonus für Gaskessel geben. Damit künftig mehr Menschen eine Förderung fürs energetische Sanieren bekommen, steigen die im Haushalt und Wirtschaftsplan zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) zugewiesenen Fördermittel im Vergleich zu den Jahren zuvor. Die Fördersätze für die einzelnen Bauprojekte werden zudem leicht reduziert. Mit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) will die Bundesregierung den Weg für mehr Sanierung freimachen, deren Antragsstellung soll künftig auch übersichtlicher werden.

Wer eine Komplettsanierung umsetzen und dafür Förderung beantragen möchte, wendet sich an die staatliche Förderbank KfW. Wer Fenster, Türen oder Heizkessel austauschen möchte, wendet sich an das BAFA. Nur noch das BAFA ist künftig für die sogenannten Einzelmaßnahmen zuständig.
Auch bei der Neubauförderung für energieeffiziente Gebäude steht eine Reform an. Die Bundesregierung bereitet für Januar 2023 ein neues umfassendes KfW-Programm vor. Die derzeitige Förderung „EH40“ mit Nachhaltigkeitssiegel läuft noch bis Jahresende.